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Es ist gerade einmal knapp zwei Monate her, dass das EU-Parlament als letztes europäisches Gremium über ihren Entwurf zu Markets in Crypto Assets (MiCA) abgestimmt hat. In der Folge ist das Dokument im Trilog mit dem Rat sowie der Kommission erörtert worden. Allerdings teilt die Kommission einige der Punkte des Parlaments nicht und fordert Nachbesserungen.

Genauer gesagt zeigt sich das EU-Exekutivorgan besorgt über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Terroristenfinanzierung. Das Europäische Parlament hat in seinem Entwurf zu Artikel 4 unter anderem ein Zulassungsverbot für Kryptoanbieter in der EU gefordert. Diese Anbieter haben ihren Sitz in nicht-konformen Rechtsordnungen oder “Hochrisikogebieten” sowie in Ländern, die keine Körperschaftssteuer oder keine Besteuerung von Unternehmensgewinnen erheben.

Die Kommission ist da anderer Meinung. Sie sagt, dass es in anderen Rechtsvorschriften keine vergleichbares Verbot gibt. Darüber hinaus stellt die Maßnahme einen Verstoß gegen die internationalen Handelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO) dar. Es ist daher nicht klar, inwiefern die Verordnung speziell für Krypto-Dienstleister (sogenannte CASPs) greifen soll. Darüber hinaus unterliegen die Anbieter so oder so den EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, welche einen “starken Schutz” vor Drittländern aus “Hochrisikogebieten” bieten. Ein entsprechendes Verbot würde nur eine Mehrbelastung für die EU-Behörden bedeuten, heißt es in der Stellungnahme der EU-Kommission.

Einstimmigkeit bei der TFR in der EU

Inzwischen gibt es eine Einigung über die sogenannte “Transfer of Funds Regulation” (TFR), eine Unterverordnung von MiCA, wodurch u.a. eine Meldepflicht für alle Kryptotransaktionen eingeführt werden soll. Mit Inkrafttreten von MiCA wären die CASPs verpflichtet, Transaktionsdaten zu sammeln. Allerdings sind nach Ansicht von Robert Kopitsch vom Verein Blockchain for Europe noch offene Fragen zu klären.

„Was wird mit all den gesammelten Daten geschehen und wofür werden sie verwendet? Aus heutiger Sicht ist nicht klar, was damit passieren wird und wer diesen Überschuss an Informationen überhaupt verarbeiten wird.“

Darüber hinaus stelle der Plan nicht nur eine “schwere Belastung” für kleine und mittlere Unternehmen dar, sondern schaffe auch ein großes Risiko für die Verbraucher aufgrund der starken Konzentration der Daten bei einer zentralen Stelle.

Die Daumenschrauben für KYC- und AML-Maßnahmen werden jedoch nicht nur im Krypto-Sektor in der EU angezogen. Auch im konventionellen Finanzsektor führt das Inkrafttreten der neuen Travel Rule der Financial Action Task Force (kurz FATF) dazu, dass digitale Transaktionen ab 1.000 Euro meldepflichtig sind.

“Erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit”

Um sicherzustellen, dass auch Kryptoanbieter die Meldepflichten einhalten, schlägt das EU-Parlament die Einrichtung eines Registers vor, welches nicht konforme CASPs auflistet. Diese Liste soll von der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA verwaltet und gepflegt werden. Wenn überhaupt, sollte ein derartiges Unterfangen eher in eine allgemeine Geldwäsche-Verordnung einbezogen werden, die sämtliche Finanzmarktteilnehmer betrifft, so das Parlament.

Des Weiteren kritisierte die EU-Kommission auch die Kriterien des Parlaments, wann CASPs als “non-compliant” gelten, als “unklar”. Das Exekutivorgan beabsichtigt zudem, kurzfristig einen Kompromissvorschlag einzureichen.

Quelle: www.btc-echo.de

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