Familie - Einkommensgrenzen für Elterngeld gesenkt
Eltern mit besonders hohem Einkommen haben ab dem nächsten Jahr keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Der Deutsche Bundestag hat die Einkommensgrenzen deutlich gesenkt.
Wenn ein Paar eine Auszeit zur Betreuung der Kinder nimmt, aber kein Geld verdient, kann es Elterngeld nur bis zu einem Betrag von maximal 175.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens beziehen. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 Euro. Dies stellt eine erhebliche Änderung dar, da die Einkommensgrenze bisher für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro lag.
Darüber hinaus können Paare weiterhin bis zu 14 Monate Elternzeit gemeinsam in Anspruch nehmen, die gemeinsam zu Hause verbrachte Zeit während des Elterngeldbezugs sollte in den ersten 12 Monaten nach der Geburt des Kindes jedoch nur einen Monat betragen. Ausnahmen gibt es für Mehrlingsgeburten und Frühgeburten.
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Quelle: www.stern.de