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Eine Tat, die einen Vater während einer Verfolgung hinrichtet - Aufforderung zur Manipulation (umgekehrt)

Der Sohn und der Vater brechen zu einer Jagd Exkursion auf, doch leider kehrt der Vater nicht zurück. Behörden beschuldigen den Sohn, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Die juristische Mannschaft sieht ihn als den Hauptverdächtigen.

Im Anschluss an den Vorfall soll der mutmaßliche Verdächtige eine Schusswaffe in einem...
Im Anschluss an den Vorfall soll der mutmaßliche Verdächtige eine Schusswaffe in einem nahegelegenen Gewässer, einem Teich, versenkt haben.

- Eine Tat, die einen Vater während einer Verfolgung hinrichtet - Aufforderung zur Manipulation (umgekehrt)

Ein 18-jähriger aus Baden-Württemberg, der mutmaßlich an der tödlichen Schussverletzung seines Vaters während einer Jagd in Mittelfranken beteiligt war, wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft für nicht zurechnungsfähig erklärt. Daraufhin stellte sie einen Antrag auf seine Einweisung in eine Psychiatrie.

Der Antrag wurde an das Landgericht weitergeleitet, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Hauptprozess fortgesetzt wird. Verschiedene Medien hatten zuvor den Antrag auf psychosoziologische Unterbringung bekanntgegeben.

Der junge Mann aus Ludwigsburg, Baden-Württemberg, wird wegen Mordes untersucht. Er soll mit seinem Vater in der Nähe von Burgbernheim in Mittelfranken am 1. Mai auf die Jagd gegangen sein und auf ihn geschossen haben. Die Leiche des 54-jährigen Mannes wurde von Passanten entdeckt. Der Sohn soll seiner Mutter am Telefon gestanden und sich subsequently den Behörden gestellt haben. Er befindet sich derzeit in einer Psychiatrie.

Die mutmaßlichen Handlungen des jungen Mannes während der Jagd in Mittelfranken werden als Verbrechen eingestuft. Obwohl er sich in einer Psychiatrie befindet, kann sein Fall noch zum Hauptprozess kommen.

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