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Einbürgerungshindernisse werden stark abgebaut

Deutscher Reisepass. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Wer sich in Deutschland einbürgern möchte, muss künftig nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft seines Heimatlandes verzichten. Dies ist ein Entwurf des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes, der vom Bundesministerium des Innern ausgearbeitet und an andere Ressorts der Bundesregierung zur Zustimmung weitergeleitet wurde.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz, das in der gemeinsamen Vereinbarung vereinbarte Projekt „Modernes Staatsangehörigkeitsrecht“, lockert zudem die Anforderungen an die Deutschkenntnisse für bestimmte Gruppen. Dies ist in der Regel Voraussetzung für die Einbürgerung. Zudem wurde die Mindestaufenthaltsdauer bis zur Antragstellung verkürzt.

Im Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen vereinfachte Sprachstandsprüfungen und die Verpflichtung zur Ablegung von Einbürgerungstests gestrichen werden. Alle Ausländer, die mindestens 67 Jahre alt sind, sind . Es sollte an die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration erinnern, die in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland keine Möglichkeit hatte, Sprachkurse oder andere Integrationsmöglichkeiten zu nutzen. Von der Vereinfachung sollen nicht nur ältere Menschen profitieren, die über einen Anstellungsvertrag nach Deutschland gekommen sind, sondern alle Angehörigen dieser Altersgruppe.

Darüber hinaus sollte es auch bei den Sprachnachweisen Erschwernisregelungen für einbürgerungswillige Jugendliche geben. In begründeten Ausnahmefällen – etwa weil ein Angehöriger pflegebedürftig ist – reicht es aus, dass sich die betroffene Person im Alltag ohne größere Probleme mündlich auf Deutsch verständigen kann.

Einbürgerung von 8 nach fünf Jahren

Das Projekt ist Teil einer von Sozialdemokraten, Grünen und Liberaldemokraten angekündigten umfassenden Neuausrichtung der Einwanderungs- und Integrationspolitik. Es basiert auf dem Verständnis, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft Wege zu umfassender Teilhabe und Engagement eröffnet, von denen sowohl eingebürgerte Personen als auch die Gesellschaft profitieren sollten.

Der Entwurf sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Einbürgerung nach fünf Jahren Einbürgerung vor. Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland – zuvor acht Jahre. Bei außergewöhnlichen Integrationsleistungen – etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen – soll eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren ausreichen.

Die sogenannte Wahlpflicht für Kinder, die frühere Reformen auf in Deutschland geborene Ausländer beschränkten, wird vollständig abgeschafft. Damit müssen sie sich als Jugendliche nicht mehr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Auch die Dauer bis zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland für Kinder ausländischer Eltern wurde für Eltern von acht auf fünf Jahre verkürzt. “Durch die deutliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer eines Elternteils wird die Zahl der Kinder ausländischer Eltern, die durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland erwerben, steigen”, heißt es in dem Entwurf.

Gewerkschaften kritisieren die geplante Reform

Das 2019 eingeführte Einbürgerungserfordernis, die “Eingliederung in die deutschen Lebensverhältnisse”, wird aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen. Eine Einbürgerung ist laut Entwurf jedoch nicht möglich, wenn „der Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz vorgesehene Gleichstellung von Mann und Frau nicht akzeptiert“. .

Als die ersten Ideen der Ampelregierung für Reformpläne des Staatsbürgerschaftsrechts bekannt wurden, hatte die Koalition bereits begonnen, sich dagegen zu wehren. „Der Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft fördert nicht die Integration, sondern dient dem Gegenteil und wird eine zusätzliche Sogwirkung bei illegalen Einwanderern auslösen“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, Vorsitzender des Unionsfraktionsvorsitzenden Thorsten Frey (CDU) räumt ein, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und der Arbeitsmarkt von Einwanderern abhängt. Gleichzeitig betonte er: „Das heißt aber nicht, dass man seinen deutschen Pass umwirft.“

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