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Eilantrag gegen Katzenmusik abgelehnt

Die Narren und Freunde der Katzenmusik in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) können fröhlich und fröhlich auf der 150-Jahr-Feier am Wochenende trommeln – sogar am Obersten Gerichtshof unterstützt mich. Aufgrund einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg versuchen Anwohner, Feiern am kommenden Wochenende (14. und 15. Januar) wegen möglicher Lärmbelästigung zu verhindern. Am Donnerstag wies das Gericht nach eigener Aussage die Behauptung der Frau zurück, sie würde „in der Stadt herumtollen“, und gab grünes Licht für die extravagante Party. (Az: 1 K 7/23)

Zur Narrenkonferenz des Katzenmusikvereins „Miau“ Villingen werden zehntausende Menschen erwartet. Es wird nicht nur ein Narrenbaum aufgestellt, sondern es gibt Straßenkarneval und Karnevalsstube, mit traditionellen Streifen und Grunzen, Feuerwerk und natürlich viel – vor allem lauter – Musik. “Der Beschwerdeführer kann nicht behaupten, am 14. Januar 2023 um 23 Uhr ‘in der Stadt herumzuscherzen’, anstatt – wie in einzelnen Restaurantlizenzen festgelegt – um 3 Uhr morgens”, sagte das Gericht in seinem Urteil. Auch eine unzumutbare und schädliche Lärmbelästigung ist dem Antragsteller nicht zuzumuten.

«Gerichtsurteil zugunsten von Brauchtum, Tradition und Karneval! ! So lässt es sich feiern – jetzt mehr denn je! », heißt es fröhlich auf der Facebook-Seite des Narren. «Wir freuen uns auf zwei Tage tolle Katzenmusik im Städtle! » Der Verein hat den „organisierten Weckruf“ am Sonntagmorgen aus der Regelung gestrichen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann noch Berufung beim Landesverwaltungsgericht Baden-Württemberg einlegen.

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