Justizministerien betrachten Drohnen in der Nähe von Gefängnissen als Sicherheitsrisiko. Auch mit günstigen Einstiegsmodellen sei es nicht nur möglich, Fluchtwege auszukundschaften, teilte die Münchener Abteilung der Deutschen Presse-Agentur Bavarian Specialist mit. „Aber vor allem stellt das Mitführen von Handys, Drogen oder Waffen eine Gefahr für die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten dar.“
In Bayern wurden den Angaben zufolge sechs Drohnen in der Nähe oder über der Justizvollzugsanstalt um 11 Uhr gesichtet das Ende des Monats. Letztes Jahr gab es einen nicht autorisierten Vorbeiflug, und 2020 sind es neun. In Nordrhein-Westfalen zählte das Justizministerium nach Angaben eines Sprechers bis November acht Drohnenan- oder -überflüge (Vorjahr: 10).
Zusätzliche Schutzmaßnahmen
In der Justizvollzugsanstalt Hessen wurden auch die Fenster zusätzlich geschützt. Das Wiesbadener Justizministerium hat angekündigt, durch die Installation eines dünnen Gitters über dem normalen Gitter zu verhindern, dass Drohnen Gegenstände ohne Erlaubnis an Gefangene übergeben.
Auch in anderen Bundesländern registrieren Behörden Flüge, die Justizvollzugsanstalten anfliegen oder passieren: in Hamburg beispielsweise zwei bis Ende November, vier in Baden-Württemberg und drei in Sachsen-Ann.Halter. Das Magdeburger Justizministerium teilte auf Anfrage mit, dass es in den Vorjahren keinen solchen Vorfall gegeben habe. In Berlin und Hessen gab es in diesem Jahr keine Berichte über Drohnen.
Nordrhein-Westfalen hat sich öffentlich für die gesetzliche Umsetzung des sogenannten „harten Geofence“ durch die Bundesregierung auf europäischer Ebene ausgesprochen. Das bedeutet, Drohnenhersteller sind verpflichtet, ihre Geräte mit einer Software auszustatten, die technisch verhindert, dass Drohnen im geschlossenen Luftraum fliegen. In und um das Gefängnis herrscht bereits ein Überflugverbot.