Das Urteil über einen Autofahrer, der am Berliner Bahnhof Zoo drei Obdachlose überfahren und schwer verletzt hat, ist rechtskräftig. Der 26-Jährige habe seine Berufung gegen eine einjährige und sechsmonatige Bewährungsstrafe am Mittwoch zurückgenommen, teilte das Landgericht Berlin mit. Im Juli 2020 stürzte ein DUI in eine Gruppe schlafender obdachloser Männer. Bei einem 36-jährigen Opfer wurde ein Bein gebrochen und musste amputiert werden.
Im Juli 2022 sprach das Landgericht Tiergarten in Berlin den Fahrer der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig. Außerdem wurde ihm der Führerschein für zwei Jahre entzogen. Er wurde verurteilt, einem der Verletzten 3.600 Euro zu zahlen und 100 Stunden Zivildienst zu leisten. Außerdem wird er für drei Jahre unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt.
Am Morgen des 26. Juli 2020 war der 26-Jährige nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin betrunken mit einem Geländewagen unterwegs, der ihm nicht gehörte. Bezirksgericht. Er sei schließlich „mit unangemessener Geschwindigkeit“ bis zur Kreuzung Joachimsthaler Straße/Hardenbergstraße gefahren. Aufgrund von Alkoholismus – im Blut wurde mindestens ein Tausendstel Alkohol festgestellt – unterlief dem 26-Jährigen eine Fehleinschätzung und er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug.
Der Angeklagte, der keine Vorstrafen hat, gestand einige der Vorwürfe und drückte sein Bedauern aus. Die Staatsanwaltschaft fordert eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Verteidiger forderten drei Monate Bewährung. Der Fall soll am Mittwoch vor dem Bezirksgericht verhandelt werden, da die Angeklagten Berufung eingelegt haben. Doch kurz vor Prozessbeginn zog der 26-Jährige seine Berufung zurück und akzeptierte damit das Urteil des Landgerichts.