Die Höhe des Bußgelds in Deutschland wird nach einem interessanten Prinzip festgelegt. Jeder, der unbeabsichtigt die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet, kann mit einem anderen Bußgeld rechnen, als wenn er absichtlich zu schnell fährt.
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Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 388/22), auf die sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bezieht.
Wie hängt die Höhe Ihres Bußgelds in Deutschland von einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab?
Im besprochenen Fall überschritt ein Fahrer auf einer Autobahn mit einer angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h die Geschwindigkeit um 35 km/h. Zusätzliche Schilder wiesen darauf hin, dass die Straße uneben ist.
Der Fahrer behauptete, keine Unebenheiten bemerkt zu haben und nahm an, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gelte, da auch andere Fahrzeuge beschleunigten. Deshalb glaubte er, wieder schneller fahren zu können.
Das zuständige Amtsgericht bewertete das Verhalten des Fahrers als vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung und verhängte ein Bußgeld von 240 Euro.
Der Fahrer legte dagegen Einspruch ein. Wie sich herausstellte, nicht ohne Grund.
Das Oberlandesgericht änderte schließlich das Urteil und bewertete das Verhalten des Fahrers als fahrlässig. Die Annahme des Irrtums bezog sich nicht auf die tatsächliche Geschwindigkeitskontrolle, sondern auf die Umstände, insbesondere das Ende der gekennzeichneten Strecke. Das Gericht halbierte das Bußgeld.
Die Höhe des Bußgelds in Deutschland hängt von diesem kleinen Unterschied ab. Es ist äußerst wichtig, eine falsche Einschätzung der Situation von einer vorsätzlichen Verkehrsregelverletzung zu unterscheiden, betonen die Verkehrsanwälte der DAV. Dies spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung des endgültigen Bußgeldbetrags.
Viele Fahrer wissen nicht, dass in Deutschland diese Regel gilt. Demnach kann bei Unkenntnis, die letztendlich zu fahrlässigem Verhalten auf der Straße führte, die Verkehrsübertretung ganz anders bewertet werden.
Daraus lässt sich folgern:
Wurde die Geschwindigkeit tatsächlich unbeabsichtigt überschritten und war der Fahrer davon überzeugt, sie nicht zu überschreiten, kann ein geringeres Bußgeld verhängt werden.
In allen anderen Fällen, bei absichtlicher Geschwindigkeitsüberschreitung, muss die gesetzlich festgelegte volle Bußgeldsumme gezahlt werden.