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Dies soll sich mit der Änderung des Elterngeldes ändern

Gutverdiener sollen nicht mehr vom Elterngeld profitieren – das nun durch geplante Kürzungen geschwächt wird. Allerdings kann es für werdende und werdende Eltern sein, dass sie ihre Elternzeit verschieben müssen.

Heute gilt: Paare können bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro Elterngeld....aussiedlerbote.de
Heute gilt: Paare können bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro Elterngeld bekommen..aussiedlerbote.de

Dies soll sich mit der Änderung des Elterngeldes ändern

Eltern mit besonders hohem Einkommen sollten keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben – diese Regelungen sind bekannt. Die Kürzungen für Besserverdiener sollen nun weniger stark ausfallen. Darauf hat sich das Ampel-Bündnis bei der Beratung des Bundeshaushalts 2024 geeinigt. Für werdende und zukünftige Eltern, die gemeinsam eine längere Elternzeit planen, sind das schlechte Nachrichten. Mit dem Elterngeld wird dies künftig nicht mehr möglich sein.

Einkommensgrenze in zwei Schritten gesenkt

Heute gilt: Nimmt sich ein Paar vorübergehend von der Arbeit frei, um sich um seine Kinder zu kümmern, kann es Elterngeld mit steuerpflichtigem Betrag beziehen Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro für Kinder und damit kein Geldverdienen. Für Paare müsste diese Grenze eigentlich auf 150.000 Euro gesenkt werden. Nach viel Kritik hat Traffic Lights nun Kürzungen in zwei Schritten zugestimmt, zunächst um 200.000 Euro und dann um 175.000 Euro. Die Grenze für Alleinerziehende (derzeit 250.000 Euro) wird auf 150.000 Euro gesenkt.

Kindergeburtstage sind sehr wichtig.

Der Geburtstag des Kindes sollte der entscheidende Faktor sein. Für Eltern von Kindern, die vor dem 31. März 2024 geboren wurden, gibt es keine Änderungen. Ab dem 1. April 2024 gilt für Paare eine neue Grenze von 200.000 Euro, für Alleinerziehende eine Grenze von 150.000 Euro und für Paare ab dem 1. April 2025 eine neue Grenze von 175.000 Euro. Bei Arbeitnehmern wird der Verdienst in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. dem Beginn des Mutterschutzes zugrunde gelegt, bei Selbstständigen wird der Verdienst aus dem letzten Steuerbescheid des Vorjahres berücksichtigt.

Die gemeinsame Elternzeit ist begrenzt

Wichtig für werdende Eltern und diejenigen, die bereits wissen, dass sie im Frühjahr ein Kind bekommen: Laut Plan wird es nur das Elterngeld geben in begrenztem Umfang in Zukunft verfügbar. Bisher konnten Paare bis zu 14 Monate lang das Regelkinderbetreuungsgeld beziehen, das frei kombinierbar war: entweder im Rotationsprinzip, zum Beispiel indem ein Partner neun Monate und der andere vier Monate zu Hause blieb. Zwei Personen können sich aber auch sieben Monate frei nehmen, um sich um ihre Kinder zu kümmern und gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Dies gilt nicht mehr für Eltern von Kindern, die nach dem 1. April 2024 geboren wurden.

Höchstens ein Monat zu Hause

Obwohl es insgesamt noch 14 Monate sind, sollte ein gemeinsamer Aufenthalt zu Hause und gleichzeitiger Bezug von Elterngeld nur innerhalb der ersten 12 Monate möglich sein des Lebens des Kindes. Ein paar Monate könnten ein Monat sein. Nach Angaben des Ampel-Kreises gönnt sich etwa die Hälfte der Väter direkt nach der Geburt ihres Kindes einen gemeinsamen Monat Auszeit. Dies ist weiterhin gewährleistet. SPD-Haushaltschef Felix Döring spricht über Anreize für mehr Zusammenarbeit. Diese Bestimmung gilt nicht für Frühgeborene und Mehrlingsgeburten.

Quelle: www.dpa.com

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