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Dienstunfall: Gericht weist Klage eines Polizisten ab

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines früheren Polizeibeamten auf einen Dienstunfall abgewiesen, der bei der Arbeit mehrere Monate kinderpornografisches Material gesichtet hatte. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Nach dem Landes-Beamtenversorgungsgesetz sei ein Dienstunfall auf ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmtes Ereignis definiert, das einen Körperschaden verursache, hieß es.

Nach der Rechtsprechung fallen schädliche Dauereinwirkungen über mehrere Monate demnach nicht unter das Merkmal eines plötzlichen Ereignisses. In den vergangenen fünf Jahren des Verfahrens sei weder vom Kläger, von den behandelnden Therapeuten noch vom psychiatrischen Fachgutachter eine konkrete Sichtung oder ein Arbeitstag als allein krankheitsauslösend identifiziert worden, hieß es.

Der heute 46 Jahre alte Mann ist seit Ende 2021 aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand. 2017 wurde er demnach nach einer längeren Krankheitszeit zur Sichtung kinderpornografischen Bild- und Videomaterials eingesetzt. In einem psychiatrischen Gutachten wurde dem Kläger den Angaben zufolge eine von dieser Tätigkeit ausgelöste sogenannte Stress-assoziierte Störung attestiert.

Die beklagte Polizeidirektion Braunschweig bestritt in dem Prozess laut Gericht nicht, dass diese Erkrankung infolge der Sichtung des Materials ausgelöst wurde. Die Anerkennung als Dienstunfall wurde aber abgelehnt. Dagegen wendete sich der frühere Polizeibeamte in dem Verfahren. Gegen das Urteil kann der Mann Rechtsmittel beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

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