Wer in Hamburg zu Hause gepflegt werden muss, muss in diesem Jahr trotz des neuen Entlastungszuschlags mehr bezahlen. Nach Einschätzung des Verbands Alternativer Krankenkassen (vdek) läge die durchschnittliche monatliche Zahlung für das erste Jahr zu Hause am 1. Januar bei 2.296 Euro – 168 Euro mehr als Anfang 2022. Hintergrund ist, dass die Kosten für Verpflegung und Personal besonders hoch sind, da nun Verzollungspflichten gelten. Bundesweit zahlen Pflegebedürftige monatlich durchschnittlich 2.411 Euro aus eigener Tasche – 278 Euro mehr als Anfang 2022. Am teuersten ist den Angaben zufolge das Saarland mit 2.782 Euro im Monat, Sachsen-Anhalt mit 1.823 Euro am günstigsten.
Der Entlastungszuschlag steigt bei längeren Aufenthalten zu Hause und dämpft dann stärker die Kostensteigerungen. Wie aus den Angaben der Deutschen Presse-Agentur hervorgeht, stieg die Zuzahlung in Hamburg selbst bei höchstem Zuschlag ab dem vierten Haushaltsjahr um 70 Euro auf 1684 Euro. Ohne Zuschläge betrugen die Zuzahlungen durchschnittlich 2343 Euro – 175 Euro mehr als im Vorjahr.
Landesweit stieg der zu zahlende Beitrag um 130 Euro gegenüber dem vierten Jahr, die Familie lag bei 1671 Euro im Monat. Ohne den Aufpreis steigen die monatlichen Kosten um 289 Euro auf 2468 Euro. Bundesweit ist Nordrhein-Westfalen für Haushalte ab dem vierten Lebensjahr mit 2.005 Euro im Monat am teuersten, Sachsen-Anhalt mit 1.237 Euro am günstigsten.
Gesamtsummen beinhalten individuelle Beiträge zur reinen Pflege und Pflege inklusive. Anders als die Krankenkasse übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Für die Bewohner fallen außerdem Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in Einrichtungen an. Seit Anfang 2022 kommt zusätzlich zur Zahlung aus der Pflegekasse ein Entlastungszuschlag hinzu, der mit der Pflegedauer steigt. Die individuellen Beiträge zur häuslichen Pflege sanken im ersten Jahr um 5 %, im zweiten Jahr um 25 %, im dritten Jahr um 45 % und im vierten Jahr um 70 %.
Für diese Auswertung wurden selbstverständlich die Entschädigungsvereinbarungen der Länder mit der Heimatpflegekasse ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner der Pflegestufen 2 bis 5.