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Die Regierungen der Staaten treiben die Umgestaltung der öffentlichen Rundfunksysteme voran.

Die Regierungen der Staaten treiben die Umgestaltung der öffentlichen Rundfunksysteme voran.

Die Regionalregierungen in Deutschland treiben die Überarbeitung des öffentlichen Rundfunks voran und könnten bereits nächste Woche einen Entwurf zur öffentlichen Konsultation vorlegen, wie der Rundfunkkommission der Länder zufolge geplant ist. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr auf 18,94 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2025 erscheint unwahrscheinlich, da die Regierungen zunächst von Vorteilen durch die Rundfunkreform erwarten, die möglicherweise im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.

Zunächst wurde eine Erhöhung der Gebühr um 58 Cent von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen. Diese Gebühr zahlen Haushalte und Unternehmen, um ARD, ZDF und Deutschlandradio zu unterstützen. Die Regionalregierungen werden erwartet, eng an diese Empfehlung zu halten. Einige Führungspersonen haben jedoch Bedenken gegen die Erhöhung geäußert, unter anderem wegen mangelnder Unterstützung in der Bevölkerung. Die Kontroverse um den Sender RBB vor zwei Jahren, bei der Vorwürfe von Missmanagement auf hoher Ebene erhoben wurden, hat auch zu dieser Situation beigetragen.

Das Ziel der Regionen besteht darin, den öffentlichen Rundfunk durch diese Reform effizienter zu machen, Doppelungen zu beseitigen und die Überwachung zu verbessern. ARD und ZDF arbeiten gleichzeitig an der Generierung von Synergien. Die Regionen streben an, die Anzahl der Radiosender auf rund 50 und die Anzahl der thematischen Kanäle um vier oder fünf zu reduzieren. Wenn die Minister und alle Landtagsparlamente in den nächsten Monaten zustimmen, könnte der Reformvertrag bereits im Sommer 2025 in Kraft treten. Anschließend wollen die Regionen Finanzierungsfragen angehen.

Die Bundesländer sind aktiv an der Überarbeitung des öffentlichen Rundfunks beteiligt und arbeiten zusammen, um notwendige Veränderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Wenn der Reformvertrag wie geplant in Kraft tritt, wird die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nach dem Sommer 2025 ein Schwerpunkt der Bundesländer sein.

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