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Die Polizei darf keine Anklage gegen Klimademonstranten erheben

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Auflösungsgebühren mehr von Klimademonstranten verlangen, die während des Lockdowns auf der Straße bleiben. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entscheidung im Eilverfahren getroffen, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Im konkreten Fall ging es um einen Klimaaktivisten, der sich im Juni 2022 an einer Straßenkreuzung einklemmte und von der Polizei abgeführt wurde. Die Behörden verlangten dafür später 241 Euro. Nach Ansicht des Gerichts fehlte hierfür eine Rechtsgrundlage (Az.: VG 1 L 363/23).

Die Polizei muss den Klimademonstranten nun das Honorar erstatten, das sie für ihre Reden gezahlt haben, erklärte das Gericht. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig sein wird. Gegen diese Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Nach Angaben des Innenministeriums des Senats hatte die Berliner Polizei bis Anfang September fast 1.300 Anklagebescheide gegen Klimaaktivisten im Wert von jeweils 241 Euro ausgestellt.

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