Die Krankenversicherung in Deutschland wird 3 neue Leistungen abdecken. Menschen über 35, junge Eltern und Menschen mit Therapiebedarf können künftig drei neue Angebote in Anspruch nehmen. Sie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Hier ist eine kurze Liste der neuen Leistungen, die Sie erhalten können, wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
1. Untersuchung von Neugeborenen
Neugeborene in Deutschland haben gleich nach der Geburt das Recht auf eine freiwillige ärztliche Untersuchung. Die Leistung wird von der Krankenkasse der Eltern übernommen.
Ab letztem Oktober umfassen diese Screenings auch das Screening auf zwei weitere seltene Krankheiten: Sichelzellanämie und spinale Muskelatrophie. Das bedeutet, dass neugeborene Babys nun auf 16 verschiedene Krankheiten getestet werden, statt bisher 14. Alle Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung der Eltern übernommen.
Etwa 150 Kinder in Deutschland erkranken jedes Jahr an der Sichelzellkrankheit. Wenn die Krankheit sofort nach der Geburt erkannt wird, können Komplikationen und Organschäden vermieden werden.
Spinale Muskelatrophie ist eine unglaublich seltene Krankheit, die jedes Jahr etwa 80-120 Neugeborene betrifft. Diese genetische Erkrankung führt zum allmählichen Absterben von motorischen Nervenzellen im Rückenmark. Dies führt zu Muskelschwäche und Skelettdeformitäten. Wird die Krankheit nicht rechtzeitig behandelt, kann sie zum Tod führen. Wird die Krankheit frühzeitig behandelt, können betroffene Kinder wichtige motorische Fähigkeiten entwickeln.
2. Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Screening für Personen über 35 Jahre
Nach deutschem Recht haben Personen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf eine umfassende ärztliche Untersuchung, die sogenannte klinische Untersuchung.
3. Probesitzungen der Gruppentherapie
Ab Anfang Oktober können Menschen mit psychischen Problemen verschiedene Therapiegruppen ausprobieren. Alles wird von der verantwortlichen Krankenversicherung übernommen.
Das bedeutet, dass Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung die Gruppentherapie ausprobieren und entscheiden können, ob sie das Richtige für sie sind, bevor sie viele Sitzungen in Anspruch nehmen.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Krankenkassen jetzt bis zu vier 100-minütige Sitzungen oder bis zu acht 50-minütige Sitzungen mit einem gruppenleitenden Therapeuten übernehmen.
Diese Erstgespräche können auch therapeutisch genutzt werden, also Patienten können mit einem Therapeuten über ihr Anliegen sprechen.
Sitzungen müssen bei einem zertifizierten Gruppentherapeuten oder Psychotherapeuten stattfinden, um für eine Rückerstattung in Frage zu kommen.