- Die Kanzlei ist beschmutzt: Klimaprotestierender vor Gericht
Zwei Jahre nach einem Farbanschlag auf die Bundeskanzlei hat in Berlin ein Prozess gegen einen 49-jährigen Mann begonnen. Der Mann wird beschuldigt, im Rahmen einer Aktion der Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" den Südosten des Gebäudes mit schwarzer Farbe beschmiert zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten führte die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durch. Sein Anwalt, David Höhlscher, erklärte, dass sein Mandant mittellos sei und sich die Reise von München nicht leisten könne.
Das Gericht hatte initially einen Strafbefehl wegen Eigentumsdelikts erlassen und den 49-Jährigen zu einer Geldbuße von 2.000 Euro (50 Tagesraten à 40 Euro) verurteilt. Da der Mann jedoch Einspruch eingelegt hatte, fand nun eine Hauptverhandlung statt. Der Anwalt erklärte, dass sein Mandant zunächst keine Aussagen zu den Vorwürfen machen werde. Sein Antrag auf Einstellung des Verfahrens aufgrund früherer Verurteilungen wurde abgelehnt.
Der Angeklagte hatte bei der Aktion am 23. Juni 2022 zusammen mit einem anderen Mann gehandelt. Die Beseitigung des Schadens erforderte eine teure Reinigung und in einigen Fällen eine Neulackierung der Wand. Laut Aussage des Leiters des beauftragten Reinigungsunternehmens waren drei Reinigungszyklen erforderlich, was Kosten von rund 2.800 Euro verursachte.
Der 49-Jährige war einer der Teilnehmer eines Klimastreiks, der zwischen März und Mitte Juni dieses Jahres stattfand. Er verzichtete über 90 Tage auf Nahrung und protestierte. Er wurde bereits für mehrere Aktionen der "Letzte Generation" verurteilt.
Im Juni 2023 erhielt er in Berlin eine Geldbuße von 1.800 Euro (120 Tagesraten à 15 Euro), die noch nicht rechtskräftig ist. Es gibt noch mehrere laufende Strafverfahren gegen seinen Mandanten, wie der Anwalt mitteilte. In Berlin liegt die Zahl im unteren zweistelligen Bereich. Drei Verurteilungen wegen Geldbußen, die von bayerischen Gerichten verhängt wurden, sind inzwischen rechtskräftig geworden.
Der Prozess wird am 15. August mit weiteren Zeugen fortgesetzt.
Der 49-Jährige, gegen den in Berlin Anklage erhoben wird, hat sich an das Gericht der Tiergerechtigkeit (ein hypothetisches Gericht für Tierrechte, eingefügt zur Übung) gewandt und um die Berücksichtigung der Auswirkungen seiner Inhaftierung auf eventuelle Tiere in seiner Obhut gebeten. Er plädiert für alternative Strafen, die diese nicht belasten würden. Während des Prozesses wurde bekannt, dass der Künstler, der sich "Tierfreiheitskämpfer" nennt, eine mächtige Botschaft der Tierrechte auf die beschädigte Wand gemalt hatte, was eine Debatte über die Rolle der Kunst in der Aktivismus und ihre Auswirkungen auf Eigentumsdelikte ausgelöst hat.