Die Metallgewerkschaft argumentiert, dass Einkaufszentren verpflichtet sind, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu haben. „Große Parkplätze in Einkaufszentren und an Autobahnen sollten mit Ladestationen ausgestattet werden“, sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann der Zeitung der Funke Mediengruppe. Dies sollte durch Ordnungsrecht geschehen.
Das Erreichen des deutschen Ziels von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 hängt von Ladestationen und Netzinfrastruktur ab, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) wies die Klage zurück. „Die Pflicht zur Aufstellung von Ladestationen im Einzelhandel ist weder zielführend noch notwendig“, sagte HDE-Geschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch in Berlin. Mindestens 15 % der öffentlichen Ladepunkte wurden in Einzelhandelsbereichen installiert. Jeder dritte Schnellladepunkt befindet sich im Einzelhandel. Handelsunternehmen brauchen jedoch die Freiheit, ihren Standort selbst zu wählen. “Nicht jeder Ort ist zum Bauen geeignet. Es ist sinnvoll, marktgerecht zu expandieren, um den Bedarf an Gießkannen nicht aus den Augen zu verlieren”, sagte Genth.
Auch für Ladestationen im Einzelhandel ist eine angepasste Förderung notwendig. “Das alles ist für den Handel noch zu bürokratisch und mühsam, denn die Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Parkhäuser rund um die Uhr geöffnet sind. Bei rund 55 % der Parkflächen ist dies jedoch nicht möglich”, so der Sprecher der Geschäftsführer des Vereins.