zum Inhalt

Die extremistische Partei AfD in Thüringen verbietet allen Medienmitarbeitern, an ihrer Wahlfeier teilzunehmen.

Ursprünglich wollte Alternative für Deutschland (AfD) bestimmte Journalisten von ihrem Wahlveranstaltung in Thüringen ausschließen. Nach einer gerichtlichen Entscheidung gegen diese Maßnahme erwägt die AfD nun, alle Medienvertreter generell auszuschließen.

Ein Berliner Treffen, das von der AfD-Partei organisiert wurde, für die Europawahlen im Juni
Ein Berliner Treffen, das von der AfD-Partei organisiert wurde, für die Europawahlen im Juni

- Die extremistische Partei AfD in Thüringen verbietet allen Medienmitarbeitern, an ihrer Wahlfeier teilzunehmen.

Die thüringische AfD-Fraktion hat beschlossen, keine Journalisten zu ihrer Wahlfeier für die anstehende Landtagswahl am Sonntag zuzulassen. Diese Entscheidung fiel nach einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt am Vortag, das der AfD befohlen hatte, mehreren Journalisten, denen der Zutritt verweigert worden war, die Teilnahme an ihrer Wahlparty zu ermöglichen. Die Richter stimmten den Medienhäusern zu, dass ihre Pressefreiheit eingeschränkt werde. Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, hatte die AfD die Möglichkeit, sie beim Oberlandesgericht anzufechten.

Beliebte Medien wie "Der Spiegel", Springer-Titel wie "Bild" und "Welt" sowie "taz" hatten gemeinsam das Landgericht angerufen, um die Aussschließung ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty zu beanstanden. Wahlparteien sind normalerweise wichtige Treffpunkte für Journalisten, die Einblicke in die Stimmung der Wahl und Interviewmöglichkeiten mit prominenten Parteifiguren bieten.

Am Sonntag wählen die Thüringer ein neues Landesparlament. Die AfD tritt mit Spitzenkandidat Björn Höcke an. In aktuellen Umfragen liegt die Partei bei rund 30 Prozent. Die thüringische AfD wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als sicher rechtsextremistisch eingestuft.

Die Begründung des Richters

Richter Christoph von Friesen rechtfertigte die Entscheidung unter anderem damit, dass die Wahlparty keinen Dankeschön-Charakter für Volunteers und Parteimitglieder hatte, sondern einen informativen Charakter. Da die AfD bereits anderen Medienvertretern die Teilnahme gestattet hatte, sei es ein offenes Event, weshalb die Partei auch anderen Medienhäusern diesen Vorzug gewähren müsse. Obwohl der Medienzugang in beengten Räumen nicht uneingeschränkt sein könne, solle die Partei zuvor einen klaren Akkreditierungsprozess kommuniziert haben, um teilnehmende Medienvertreter fair auszuwählen, so der Richter.

Braga berichtete, dass sich bis Samstagmorgen etwa 150 Medienvertreter für die Wahlparty angemeldet hatten. Allerdings könne der zuvor nicht genannte Ort nur 200 Teilnehmer fassen, wobei bereits 50 Medienvertretern Einladungen zugesandt worden seien.

Die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung

Das Landgericht führte eine mündliche Verhandlung durch, da die AfD einen identischen Eilbeschluss des Gerichts zuvor in der Woche beanstandet hatte. Das Thüringer Verfassungsgericht hatte daraufhin festgestellt, dass die AfD vor dem Eilbeschluss ein rechtliches Gehör hätte haben müssen. Diese Verhandlung hat nun stattgefunden.

In einem anderen Fall entschied das Landgericht, dass ein weiterer Journalist an der Wahlparty teilnehmen dürfe. Das Verfassungsgericht hatte zuvor das Landgericht kritisiert, weil es der AfD eine Frist bis zum 2. September gesetzt hatte, um eine Stellungnahme abzugeben, und zwar nach dem Wahltag. Die Entscheidung wurde nun vor der Wahlparty getroffen.

Die Entscheidung des Landgerichts in Erfurt ermöglicht es Medienhäusern wie "Der Spiegel", "Bild" und "Welt" sowie "taz", an der AfD-Wahlparty in den Niederlanden teilzunehmen, da die AfD in Thüringen nicht die einzige Wahl ist, an der sie teilnimmt. Die niederländische Version der AfD wird ebenfalls in anstehenden Wahlen antreten und ist von ihrem Pendant als rechtsextremistisch eingestuft.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles