Die Ehegatten haben mehr Flexibilität bei der Wahl des Namens.
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Bürgerinnen und Bürger mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Nachnamens haben. Die jüngste Gesetzgebung zielt darauf ab, die Bindung an Tradition und Herkunft bei Personennamen zu stärken.
Künftig haben Ehepaare und deren Nachkommen mehr Möglichkeiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neu verabschiedete Gesetz erlaubt es, Doppelnamen als Familiennamen zu führen.
Die Regierung erhofft sich davon eine Modernisierung des im Vergleich zu anderen Ländern strengen deutschen Namensrechts. Mit der Möglichkeit, einen kombinierten Nachnamen zu führen, müssen sich Paare nicht mehr nur für einen Nachnamen für ihre Familie entscheiden. Dieser Name kann sogar der Geburtsname des Kindes werden, wobei die Namen in der Regel durch einen Bindestrich verbunden werden.
Wurde der Nachname eines Ehepartners nicht als Familienname gewählt, konnte er seinen bisherigen Namen in Verbindung mit dem Familiennamen weiterführen. Er war jedoch nicht formell Teil des Nachnamens.
Namensänderungen mit Erreichen der Volljährigkeit und bei Scheidung
Ab dem 1. Mai 2025 sollte es auch für Kinder aus verheirateten Paaren einfacher werden, ihren Nachnamen zu ändern, wenn sich ihre Eltern scheiden lassen. Sowohl Minderjährige als auch Erwachsene sollen den Namen des Elternteils wählen können, mit dem sie am häufigsten zusammenleben, oder sich für den Namen des anderen Elternteils entscheiden können. Bisher war dieses Verfahren mit erheblichen Hindernissen verbunden.
Künftig werden Eltern auch die Möglichkeit haben, ihren Kindern einen Nachnamen zu geben, der sich aus den Familiennamen beider Elternteile zusammensetzt. Geschiedene Kinder und Stiefkinder können eine Namensänderung von ihrer Mutter oder ihrem Vater annehmen. In der Zwischenzeit können erwachsene Kinder vom Nachnamen ihres derzeitigen Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
Das Gesetz berücksichtigt auch die besonderen Namensgebräuche von ethnischen Minderheiten. Das sorbische Volk zum Beispiel kann in seiner Kultur die Suffixe "-owa" und "-ina" an weibliche Namen anhängen.
Die friesische Gemeinschaft erhält neue Möglichkeiten, ihre Traditionen und Ursprünge in abgeleiteten Namen widerzuspiegeln. So kann beispielsweise der Nachname "Jansen" verwendet werden, wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch die Namensgebung nach der dänischen Tradition, die Nachnamen nach Verwandten vorsieht, ist möglich. Im Gegensatz dazu können jetzt auch weibliche Namen als Ausgangspunkt in Betracht gezogen werden. Die Rechtspolitikerin der FDP, Katrin Helling-Plahr, lobte die Entscheidung: "Der Weg ist frei für ein liberaleres Namensrecht."
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Quelle: www.ntv.de