Die CDU-Bundestagsfraktion hält das Berliner Neutralitätsgesetz zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Lehrer weiterhin grundsätzlich für richtig. “Es ist nicht hinnehmbar, wenn religiöse Symbole wie der islamische Hidschab demonstrativ in staatlichen Einrichtungen zur Schau gestellt werden. Das gefährdet den Frieden und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft”, sagte Cornelia Ser, kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, Cornelia Seibeld am Donnerstag . „Anders als die Grünen, die Linke und leider auch Teile der SPD unterstützen wir nach wie vor die Ziele des Berliner Neutralitätsgesetzes.“
Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am späten Mittwoch mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht eine Revision des Landes Berlin gegen das entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts noch nicht zugelassen. Sie bestätigt damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen das das Land Berlin Berufung eingelegt hat. Das bedeutet, dass Lehrerinnen und Lehrer in Berlin das Kopftuch nicht pauschal verbieten müssen.
Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) kündigte am Donnerstag an, dass Berlin Lehrern das Tragen von Kopftüchern nicht mehr verbieten werde. „Das Bundesverfassungsgericht hat nun bestätigt, dass die Kritik an der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist“, sagte Kreck von der Deutschen Presse. „Der Senat respektiert das Urteil und wird zügig weitere Schritte einleiten“, sagte ein Senatssprecher auf Anfrage.
Seiberd sagte, SPD, Grüne und Linksbündnis hätten sich jahrelang nicht auf ein Neutralitätsgesetz für Berlin einigen können. Insofern sollte die Absage nicht überraschen. „Wir verstehen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als klaren Auftrag, dieses Gesetz rechtssicher zu erlassen.“