Die Bundesregierung will die Ticketsteuern auf Passagierflügen erhöhen

Haushalt - Die Bundesregierung will die Ticketsteuern auf Passagierflügen erhöhen

Die Bundesregierung will wegen der Haushaltskrise die Ticketsteuern auf Passagierflüge erhöhen. Um eine Einigung über den Bundeshaushalt 2024 zu erzielen, kündigte ein Sprecher der Bundesregierung am Dienstag eine Anpassung der Luftverkehrssteuern an.

Damit entfällt die Möglichkeit einer nationalen Kerosinsteuer. Kerosin, das in der kommerziellen Luftfahrt verwendet wird, ist von der Energiesteuer befreit. „Unter anderem werden wir künftig eine Kerosinsteuer auf den nationalen Flugverkehr erheben“, heißt es in einem Dokument des Wirtschaftsministeriums.

Der Bundesverband der Deutschen Luftfahrtindustrie hat die mögliche Einführung einer bundesweiten Kerosinsteuer scharf kritisiert. Im europäischen Vergleich gehören die Standortauswahlkosten der deutschen Bundesländer bereits zu den höchsten. Eine gesonderte inländische Steuer auf Kerosin würde den Zubringerverkehr zu deutschen Drehkreuzen verteuern und den Verkehr in andere europäische und internationale Länder verlagern.

Wie ein Sprecher der Bundesregierung nun mitteilte, soll die Luftverkehrsteuer jährlich angepasst werden, um im nationalen Luftverkehr zusätzliche Einnahmen in Höhe der Kerosinprivileg-Energiesteuer zu generieren. „Dadurch werden ab 2024 zusätzliche Einnahmen von bis zu 580 Millionen Euro pro Jahr generiert.“

Die Ticketsteuer, die die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 im Zuge einer Haushaltssanierung einführte, brachte bislang rund eine Milliarde Euro pro Jahr ein. Fluggesellschaften sind zur Zahlung von Zuschlägen verpflichtet, die auf der Grundlage der Spitzenzeiten auf der Strecke berechnet werden.

Am vergangenen Mittwoch diskutierten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP), wie das 2024-Milliarden-Dollar-Loch im Bundeshaushalt 2019 geschlossen und ein Klima- und Übergangsfonds vereinbart werden kann. Die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht.

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Quelle: www.stern.de