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Die Behörden müssen Antikorruptionsbeamte ernennen

Herbert Reul
Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht bei der Pressekonferenz.

Alle öffentlichen Stellen, die nicht bereits über eine Interne Revision verfügen, müssen künftig einen Antikorruptionsbeauftragten bestellen. Dies geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor, der Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Das sogenannte Antikorruptionsgesetz ersetzte ein acht Jahre altes Gesetz. Die neuen Richtlinien legen nach Angaben des Innenministeriums nun auch fest, welche Bereiche der Behörde besonders korruptionsanfällig sind.

Gemäß Dekret wird in diesen Bereichen nach Über- oder Unterlegenheit über 10.000 Euro entschieden. Aber auch „immaterielle Vorteile“ wie der Zugang von Mitarbeitern zu geheimen oder politisch bedeutsamen Informationen bergen Korruptionsrisiken. Auf der Grundlage dieser Kriterien muss jede zuständige Behörde einen „Gefahrenatlas“ erstellen. Planen Sie dann bei Neuralgiepunkten das Vier-Augen-Prinzip und eine Arbeitsrotation alle fünf Jahre ein.

Innenminister Herbert Ruhr (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Antikorruptionsgesetz setzt Maßstäbe. Es informiert die Leitung öffentlicher Einrichtungen darüber, welche organisatorischen Maßnahmen geeignet sind, um Korruption vorzubeugen.“

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