Der Senat hofft auf eine Neuverabschiedung des Berliner Neutralitätsgesetzes, das Lehrern das Tragen von Kopftüchern flächendeckend verbietet. Zuvor hatte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts die Berufung des Landes Berlin gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für unzulässig erklärt – das Land habe daher kein Recht, Lehrern das Tragen eines Kopftuchs pauschal zu verbieten. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung sagte am Donnerstag, der Senat werde sich zügig mit der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Gesetzes befassen.
„Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis, der Berliner Verfassungsbeschwerde nicht stattzugeben, und respektieren dies“, sagte ein Sprecher der Kultusverwaltung. Die Verfassungsbeschwerde wurde in der vergangenen Legislaturperiode beim Bundesverfassungsgericht eingebracht. “Berlin erhofft sich damit eine Klärung dieser strittigen Frage durch Deutschlands höchstes Gericht.”
Die Senatsverwaltung für Bildung setzt sich für einen diskriminierungsfreien Bildungsort Schule ein und setzt sich gleichzeitig für den Schulfrieden ein. „Der Senat wertet nun den Nichteingang der Verfassungsbeschwerde entsprechend aus.“ Der Sprecher wies darauf hin, dass im Koalitionsvertrag 2021 eine Anpassung des Neutralitätsgesetzes auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbart worden sei.