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Der Landtag gibt grünes Licht für neue Klimaschutzgesetze

Nach langem Ringen hat der Stuttgarter Landtag am Mittwoch das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das konkrete Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen gesetzlich verankert hat, beispielsweise in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Wirtschaft. Das Land will seine Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent reduzieren und bis 2040 klimaneutral werden – fünf Jahre früher als die Bundesregierung für Deutschland beschlossen hat. Dann kann nur so viel Treibhausgas emittiert werden, wie rekombiniert werden kann.

Die Änderung greift in mehr als zwei Dutzend andere Gesetze und Vorschriften ein. Zur Reduzierung der CO2-Emissionen wurden unter anderem sogenannte sektorale Ziele – also spezifische Normen in Bereichen wie Landwirtschaft, Straßen- und Bauwesen – festgelegt. Laut Gesetz sind die Ministerien für den Fortschritt der einzelnen Ressorts verantwortlich. Nach Bundesvorgaben sollen 1,8 Prozent der Landesfläche der Windenergie zugeteilt werden. Der Staat plant, mindestens 0,2 % für Freiflächen-Photovoltaik (PV) auszugeben.

Auch bei Neubauten und Fundamentdachsanierungen sowie neuen größeren Freistellplätzen sind Photovoltaikverpflichtungen geplant. Staatliche Gebäude müssen bis 2030 Sonnenkollektoren installieren. Zusätzlich wurde für Baumaßnahmen, Beschaffungen und staatliche Aufträge ein fiktiver Emissionspreis berechnet. Das soll die Wahrscheinlichkeit verringern, dass besonders klimaschädliche Angebote bei der Ausschreibung am günstigsten sind.

Die Opposition kritisiert das Gesetz als intransparent, es verschleiere Kosten und gehe bei der Bekämpfung des Klimawandels nicht weit genug.

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