Steuerrechtlich gesehen ist Portugal bis dato ein Paradies für Krypto-Investoren. So kann auf die Entrichtung von Steuern auf Kryptogewinne durchaus verzichtet werden, so lange sie weder Primär- noch Sekundäreinkommen darstellen. Nach Ansicht von einigen portugiesischen Politikern und Politikerinnen soll sich das nun in Zukunft jedoch ändern. Diese haben erst vor wenigen Tagen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Besteuerung von Kryptowährungen neu geregelt werden soll. Doch ganz auf die Schnelle dürfte das Gesetz nicht verabschiedet werden.
Entwurf wird zurückgewiesen
Der Gesetzesentwurf von Finanzminister Fernando Medina wurde vom Parlament jedoch abgelehnt. Damit bleibt Portugal für Krypto-Begeisterte in Bezug auf die Besteuerung vorerst sehr attraktiv.
Möglicherweise wird dies aber nicht der letzte Gesetzesvorschlag gewesen sein, der eine Besteuerung von Kryptowährungen vorsieht. Der portugiesische Staatssekretär für steuerliche Angelegenheiten, Mendonça Mendes, hat kürzlich erklärt: „Wir prüfen durch internationale Vergleiche, wie der Begriff “Krypto-Vermögenswerte” definiert ist, und das schließt Kryptowährungen ein.“
Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass Portugal mit einer obligatorischen Krypto-Steuer beträchtliche Steuereinnahmen generieren könnte. Vor allem angesichts der steigenden Zahl von Krypto-Investoren ist es wohl letztlich nur eine Frage der Zeit, bis auch in Portugal eine entsprechende Krypto-Steuer erlassen wird.
Steuerliche Regulierung von Kryptowährungen sehr verschieden
In der Frage der Legalisierung und Besteuerung von Kryptowährungen schlagen viele Länder ihren eigenen Weg ein. So gelten digitale Währungen in einigen Ländern, wie z. B. Panama, als gewöhnliche Währungen, auf die keinerlei Steuern fällig werden.
In Deutschland zahlen Krypto-Investoren eine Steuer in Höhe ihres Einkommensteuersatzes auf Gewinne. Vorausgesetzt, der Wert der Gewinne aus privaten Verkaufstransaktionen liegt bei über 600 Euro und der Besitzer hat die Kryptowährungen noch nicht mindestens ein Jahr in seinem Besitz.
Im Gegensatz dazu werden Kryptowährungen in zahlreichen anderen Ländern wie Aktien besteuert. Die Kapitalertragssteuer in Deutschland beträgt 25 Prozent und hinzu kommt der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Selbst wenn der Einkommenssteuersatz durchaus höher ausfallen mag als die Kapitalertragssteuer, so ist doch Deutschland für Krypto-Investoren auch durch die einjährige Haltefrist steuerrechtlich sehr interessant. Die Haltedauer für das Staking wird entgegen früheren Aussagen des Finanzministeriums jedoch nicht auf zehn Jahre verlängert.
Quelle: www.t3n.de