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Der Angeklagte gibt zu, dass er sich erstickt hat.

In den frühen Morgenstunden entdecken Bahnsicherheitskräfte einen obdachlosen Personen an Bord eines Vorortszugs schlafend, mit einer Dessertgabel im Hals. Ein ehemals obdachloser Personen steht derzeit in Verbindung mit diesem Vorfall vor Gericht.

Eine fünfundfünfzigjährige Person wird derzeit wegen des mutmaßlichen körperlichen Angriffs mit...
Eine fünfundfünfzigjährige Person wird derzeit wegen des mutmaßlichen körperlichen Angriffs mit einer Gabel (symbolisch) angeklagt

- Der Angeklagte gibt zu, dass er sich erstickt hat.

Am 54-jährige Angeklagte stand am Berliner Landgericht vor Gericht. Er wurde beschuldigt, einen 31-jährigen Mann, der neben ihm schlief, mit einem Küchenmesser in den Hals zu stechen und ihm dabei schwere Verletzungen zuzufügen. Die Anklage lautete auf versuchten schweren Körperverletzung. Zu Beginn des Prozesses gestand der 54-Jährige die Tat. Er behauptete, dass der 31-Jährige ihn provoziert habe, indem er ihn geschubst und beleidigt habe, was zu seiner Frustration und dem Wunsch führte, den Mann zu verletzen, ihn jedoch nicht zu töten. Er gab an, zum Zeitpunkt der Tat stark betrunken gewesen zu sein und bereute seine Tat.

Laut den Ermittlungen hatten sich die beiden obdachlosen Männer am frühen Morgen des 9. September des Vorjahrs auf einer S7-S-Bahn-Linie kennengelernt. Gegen 4:26 Uhr näherte sich der Angeklagte inexplicably dem schlafenden 31-Jährigen und stach ihn mit dem Messer in den Hals, wie in der Anklage beschrieben. Anschließend setzte er sich ruhig auf einen Sitz.

Das medizinische Team von Deutsche Bahn fand den verletzten Mann am Zoo-Bahnhof und weckte ihn. Laut der Anklage wurde der Mann dann in ein Krankenhaus gebracht, wo das Messer ohne schwerwiegende Verletzungen entfernt wurde. Der Angeklagte, der eine kriminelle Vergangenheit hat und in seinem Heimatland Lettland längere Zeit im Gefängnis verbracht hat, wurde Ende Februar festgenommen und seitdem inhaftiert. Die Verhandlung soll am 22. August fortgesetzt werden.

Die Tat, den 31-jährigen Mann zu erstechen, wurde aufgrund der schweren Verletzungen, die er erlitt, als Straftat eingestuft. Nach seiner Geständnis gab der 54-Jährige zu, diese Tat begangen zu haben und führte Provokation und Alkoholeinfluss als Mitursache an.

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