zum Inhalt
In welchen Fällen es zur Abschiebung kommt, wann Sie eine*n Anwält*in anrufen sollten und welche Rechte Sie in Abschiebehaf
In welchen Fällen es zur Abschiebung kommt, wann Sie eine*n Anwält*in anrufen sollten und welche Rechte Sie in Abschiebehaft haben, erfahren Sie hier.

deportieren

Wenn Ihr Asylantrag endgültig abgelehnt wird, Sie Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis verlieren oder Ihnen nie eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, sind Sie ausreisepflichtig und müssen Deutschland verlassen. In diesem Fall fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sie auf, das Land innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen und droht Ihnen mit der Abschiebung nach AsylG §34 zu. Diese Aufforderung wird als Räumungsandrohung bezeichnet. In dieser Abschiebeandrohung muss das Zielland der Abschiebung angegeben werden. Diese Abschiebungsandrohung ist zwingend. Wenn Ihnen keine Abschiebung droht, dürfen Sie in Zukunft nicht abgeschoben werden. Wenn Sie einen Asylantrag stellen und dieser abgelehnt wird, ist die Ablehnung mit der Androhung einer Abschiebung verbunden. Der Brief mit der Abschiebungsandrohung wird Ihnen per Einschreiben zugesandt. Dadurch weiß das BAMF, dass der Brief in Ihrem Briefkasten angekommen ist.

Wenn Sie sich einfach weigern, haben Sie 30 Tage Zeit, Deutschland freiwillig zu verlassen. Wenn Ihr Asylantrag als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wird, haben Sie nur noch eine Woche Zeit für die Ausreise. Wenn nach der Dublin-Verordnung ein anderes EU-Land für Ihr Asylverfahren zuständig ist, wird Ihr Antrag als „unzulässig“ abgelehnt. Wenn das BAMF beispielsweise der Ansicht ist, dass Ihre Geschichte oder Ihre Fluchtgründe erhebliche Widersprüche aufweisen oder Sie nur aus finanziellen Gründen nach Deutschland geflohen sind, wird Ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ bewertet. Wie viel Zeit bleibt Ihnen, bis das BAMF Ihre Entscheidung trifft? Die Frist beginnt mit dem Datum, an dem Sie die Mitteilung erhalten.

Lassen Sie sich immer von einer Anwaltskanzlei oder Beratungsstelle beraten, nachdem Ihnen mit einer Räumung gedroht wurde. Auch wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, gibt es noch einige Möglichkeiten, in Deutschland zu bleiben. Welche Schritte Sie unternehmen können, erfahren Sie in unserem Kapitel „Asylantrag abgelehntt.

Wenn Sie aus Deutschland kommen. Wenn Sie nicht innerhalb der angegebenen Frist und ohne weitere Maßnahmen freiwillig ausreisen, kann eine zwangsweise Abschiebung mit Hilfe der Polizei in Ihr Heimatland oder an einen Zielort erfolgen zu dem Sie konkrete Bindungen haben. Drittland (z. B. Deutschland). Weil du vorher dort gelebt hast). Dies nennt man Abschiebung oder Abschiebung. Die Abschiebung wird durch §58 AufenthG geregelt. Das Risiko einer Abschiebung besteht nur dann, wenn sie tatsächlich möglich und nicht gesetzlich verboten ist. Deshalb ist es wichtig, zunächst die Abschiebehindernisse zu prüfen. Für Abschiebungen sind die zuständigen Ausländerbehörden zuständig. Ist Ihre Abschiebung nicht möglich oder verboten, kann die Ausländerbehörde Ihnen eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis erteilen. Hierzu finden Sie in unseren Kapiteln „Asylantrag abgelehnt” und „Toleranz“.

Was muss ich wissen?

Kann ich abgeschoben werden?

Sie abgeschoben werden können, wenn Sie gesetzlich zur Ausreise verpflichtet sind und Deutschland nicht innerhalb der Ausreisefrist freiwillig verlassen, tatsächlich abschiebbar sind und nicht aus rechtlichen Gründen gesperrt sind. Das erfahren Sie im Kapitel „Asylantrag abgelehnt” die Umstände, unter denen eine Abschiebung nicht möglich oder verboten ist. Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben oder Ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis unwiderruflich abgelehnt wurde und Wenn Sie illegal eingereist sind, sind Sie gesetzlich zur Ausreise verpflichtet. Wenn beispielsweise Ihr Asylantrag abgelehnt wurde und Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben oder die gesetzte Frist nicht eingehalten haben, sind Sie gesetzlich zur Ausreise verpflichtet, wenn Sie dies tun Diese Optionen innerhalb Personen, die gesetzlich zur Ausreise verpflichtet sind:

  • Asylsuchende, denen eine unbestrittene Ablehnung zuerkannt wurde. Dies gilt auch für Asylbewerber, deren Asylantrag aufgrund der Dublin-Verordnung abgelehnt wurde .
  • Illegale Personen, also Personen, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind.
  • Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde. Abgelaufen oder widerrufen.
  • Aus schwerwiegenden Gründen Gründe Ausländer, die wegen der Begehung von Straftaten oder ähnlichen Taten abgeschoben werden.
  • Tolerante Personen. Für geduldete Personen ruht jedoch die Ausreisepflicht und sie dürfen bis auf Weiteres im Land bleiben. Kann ich trotz Duldung abgeschoben werden? Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „

Bitte beachten Sie: Eltern können nur mit ihren Kindern abgeschoben werden. Werden die minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht gefunden, werden sie ohne abgeschoben Kinder. Andere Familienangehörige dürfen in diesem Fall nicht abgeschoben werden.

Wie funktioniert die Abschiebung eigentlich?

Die Abschiebung wird von der Ausländerbehörde organisiert. Dabei wird zunächst geprüft, ob Abschiebungshindernisse bestehen B. wenn Sie nicht reisefähig sind oder keinen Reisepass besitzen. Liegen keine Abschiebungshindernisse vor, legt die Ausländerbehörde einen Abschiebungstermin fest. Dieser Termin wird Ihnen in der Regel nicht mitgeteilt. Viele Abschiebungen finden nachts statt. Die Landespolizei wird Sie von Ihrer Wohnung oder Ihrem Wohnort abholen und zum Flughafen bringen, wo Sie der Bundespolizei übergeben werden. Die Bundespolizei nimmt Sie dann an Bord des Flugzeugs und begleitet Sie während des Fluges. In der Regel Abschiebungen werden auf regulären Linienflügen durchgeführt. Manchmal dienen Charterflüge auch nur der Abschiebung.

Sie können auch einige Tage oder Monate vor der eigentlichen Abschiebung inhaftiert werden oder inhaftiert werden, wenn die Einwanderungsbehörde der Meinung ist, dass Sie Ihre Abschiebung verhindern wollen Abschiebung, etwa durch Verstecken. Bis zur Abschiebung.

Kann ich bis zur Abschiebung inhaftiert werden?

Wenn die Einwanderungsbehörde meint, dass Sie Ihre Abschiebung verhindern wollen, können SieAbschiebungshaft. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, etwa dass Sie die Unterkunft gewechselt haben und die Ausländerbehörde nicht über Ihren Wohnsitzwechsel informiert haben. Nehmen wir in diesem Fall als Nächstes an, Sie möchten sich verstecken.Bevor Sie in Abschiebungshaft genommen werden können, muss das Gericht Sie anhören und anschließend entscheiden, ob dem Antrag der Ausländerbehörde auf Abschiebungshaft stattgegeben wird. Sie können gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen. Lassen Sie sich von einer Anwaltskanzlei beraten. Hilfe können Sie beispielsweise bei Pro Asyl oder anderen Beratungsstellen suchen. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Damit Sie während der Abschiebehaft inhaftiert werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen eine rechtliche Verpflichtung haben, das Land zu verlassen. Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben oder Ihr Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis unwiderruflich abgelehnt wurde und Sie illegal eingereist sind, sind Sie gesetzlich zur Ausreise verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Kann ich abgeschoben werden?“.
  • Ihre Abreisefrist ist abgelaufen.
  • Sie haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Sie Ihre Abschiebung verhindern wollen.

Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden kann, ist die Inhaftierung einer Abschiebungsperson grundsätzlich nicht zulässig. Von dieser Regelung kann jedoch abgewichen werden, wenn die Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass sie nicht abgeschoben wird, oder wenn von ihr eine konkrete Gefahr für Dritte oder die Sicherheit Deutschlands ausgeht. In diesem Fall kann eine Abschiebungshaft bereits vor Ablauf der Ausreisefrist erfolgen.

Welche Rechte habe ich während meiner Abschiebungshaft?

In der Regel können Sie bis zu sechs Monate in Abschiebungshaft bleiben. Wenn Sie versuchen, die Abschiebung zu verhindern, kann Ihre Abschiebungshaft um weitere 12 Monate verlängert werden. Allerdings dürfen Minderjährige und Familien mit minderjährigen Kindern nur in Ausnahmefällen und nur für kurze Zeit in Abschiebungshaft genommen werden. Als Familie haben Sie auch das Recht auf eine gemeinsame Unterbringung.

Während Ihrer Abschiebungshaft werden Sie in der Regel in einer speziellen Abschiebehafteinrichtung und nicht in einem regulären Gefängnis untergebracht. Wenn Sie in einem allgemeinen Gefängnis untergebracht sind, müssen Sie getrennt von den Gefangenen untergebracht werden.

Sie haben das Recht, uns zu besuchen und zu telefonieren. Sie haben außerdem das Recht, sich jederzeit an Ihren Anwalt und den Gefängnisseelsorger zu wenden. Sie können mit einem Gefängnisseelsorger über Ihre Anliegen und Fragen sprechen. Sie waren meist protestantische oder katholische Priester. Sie müssen jedoch kein Protestant oder Katholik sein, um einen Gefängnisseelsorger zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Abschiebungshaft erfüllen und die Ausländerbehörde der Ansicht ist, dass Sie Ihre Abschiebung verhindern wollen, kann die Polizei Sie auch ohne Gerichtsbeschluss vorübergehend in Gewahrsam nehmen. In diesem Fall erhält das Gericht innerhalb von 48 Stunden einen Bescheid und entscheidet, ob es Sie in Abschiebungshaft nehmen kann.

Hat die Polizei andere Möglichkeiten, mich festzunehmen?

Mit Terminvereinbarung Wenn Ihre Abschiebung bestätigt wurde und alles Notwendige von der Einwanderungsbehörde veranlasst wurde (Ihre Dokumente, Flüge), können Sie auch zur Ausreise zurückgehalten werden. Ausreisehaft bedeutet, dass Sie bis zum Tag Ihrer Abschiebung im Transitbereich des Flughafens oder in einer besonderen Unterkunft (Abflugzentrum, Rückführungszentrum) festgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie beispielsweise durch Untertauchen nicht an der Abschiebung gehindert werden. Die Behörden können Sie bei der Ausreise bis zu zehn Tage lang festhalten. Die Einholung eines Gerichtsurteils ist hier nicht erforderlich. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Ausreisefrist ist abgelaufen
  • Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass Sie die Abschiebung verhindern wollen. Zum Beispiel, weil Sie falsche Angaben zu Ihrer Identität gemacht haben.

Wenn Sie von der Einwanderungsbehörde aufgefordert werden, einen Termin in der Botschaft zu vereinbaren Wenn Sie die Amtsarztpraxis nicht aufsuchen, kann alternativ eine „Teilnahmehaft“ für bis zu 14 Tage gegen Sie verhängt werden. Partizipative Inhaftierung bedeutet, dass Sie in einer speziellen Unterkunft festgehalten werden, um sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem nächsten Termin erscheinen.

Wenn Sie sich in Ausgangshaft oder Teilhabehaft befinden, haben Sie das Recht, sich an Ihren Anwalt, Selbsthilfegruppen, Abschiebebeobachter und Ihre Familie zu wenden. Die Adresse finden Sie im Abschnitt „Was soll ich tun, wenn ich abgeschoben werde?“.

Wo kann ich ausgewiesen werden?

Normalerweise werden Sie in Ihr Heimatland abgeschoben. Sie können jedoch auch in ein anderes Land abgeschoben werden, wenn Sie Beziehungen zu diesem Land haben (z. B. weil Sie dort schon lange leben oder Familie haben) und dieses Land bereit ist, Sie aufzunehmen. Wenn Sie nach der Dublin-Verordnung abgeschoben werden, dürfen Sie nicht in Ihr Heimatland, sondern nur in das für Ihren Asylantrag zuständige EU-Land abgeschoben werden. Weitere Informationen zur Dublin-Verordnung finden Sie in unserem Kapitel „Dublin-Verfahren.

Kann ich trotz Duldung abgeschoben werden?

Toleranz ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern ein Abschiebungsmoratorium. Die Duldung beseitigt die Ausreisepflicht nicht, sondern unterbricht sie lediglich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn Ihre Duldung erlischt oder widerrufen wird, können Sie abgeschoben werden. Der Erlass kann widerrufen werden, wenn die Gründe, die zu seiner Gewährung geführt haben, weggefallen sind. Wenn Ihnen beispielsweise eine Nachsicht gewährt wurde, weil Sie keinen Reisepass hatten, Sie aber jetzt einen Reisepass aus Ihrem Heimatland vorlegen können, kann Ihre Nachsicht widerrufen werden.

Wenn Ihre Duldung erlischt oder widerrufen wird, können Sie grundsätzlich abgeschoben werden. Sie können dann ohne weitere Abschiebeandrohung sofort abgeschoben werden. Nur wenn Sie länger als ein Jahr geduldet sind, benötigen Sie eine Abschiebungsfrist von mindestens einem Monat. In diesem Fall droht Ihnen erneut die Abschiebung.

Welche Folgen hat eine Abschiebung?

Im Falle einer Abschiebung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §11 das Aufenthaltsgesetz Gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbote. Dieses Verbot wird auch Wiedereinreiseverbot genannt. Die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots beginnt mit Ihrer Abschiebung und beträgt in der Regel fünf Jahre. Diese Frist kann jedoch um bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt werden oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Das Wiedereinreiseverbot gilt nicht nur für Deutschland, sondern für alle Schengen-Staaten. Welche Länder derzeit Schengen-Staaten sind, erfahren Sie unter auswaertiges-amt. de. Wenn Sie in eines der Länder des Schengen-Raums einreisen möchten, kann Ihnen die Einreise verweigert werden.

Außerdem wird Ihr Reisepass mit dem Stempel „Abgeschoben“ versehen.

p>

Bitte beachten Sie: Ihr Einreise- und Aufenthaltsverbot darf nicht zeitlich begrenzt sein. Das ist illegal. Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an eine Anwaltskanzlei. Einen Anwalt finden Sie beispielsweise über Pro Asyl oder andere Beratungsstellen. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Was soll ich tun, wenn ich abgeschoben werde?

Rufen Sie Ihre Kanzlei an und benachrichtigen Sie die Beratungsstelle oder Initiative. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung. Sie können auch Nachbarn oder das Personal der Unterkunft um Hilfe bitten. Damit ein Nachbar oder Unterkunftsmitarbeiter Ihnen helfen kann, müssen Sie ihm eine Vollmacht vorlegen, die es ihm erlaubt, in Ihrem Namen eine Anwaltskanzlei zu beauftragen oder in Ihrem Namen beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung zu stellen.

Benachrichtigen Sie die Räumungsbehörde und bitten Sie sie um Hilfe. An den Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Berlin und Hamburg gibt es Abschiebebeobachter. Sie stellen Ihnen einen Anwalt zur Verfügung und unterstützen Sie, während Sie auf Ihre Abschiebung oder Abschiebehaft warten. Kontaktdaten zum Abschiebebeobachter finden Sie hier.

Um Ihre Abschiebung zu verhindern, müssen Sie nach Möglichkeit sofort Maßnahmen ergreifen. Kontaktieren Sie Anwaltskanzleien und Beratungsstellen. Scheitert die Abschiebung, kann eine (erneute) Inhaftierung drohen. Darüber hinaus planen wir zügig die nächste Abschiebung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie abgeschoben werden und kein Bargeld bei sich haben, muss Ihnen die Polizei Bargeld aushändigen.

Was soll ich tun, wenn ich abgeschoben werde?

Kontaktieren Sie Ihre Anwaltskanzlei. Sie kann prüfen, ob die Abschiebung rechtmäßig ist. Wenn Ihre Abschiebung rechtswidrig ist (z. B. weil Ihr Fall gegen einen abgelehnten Asylantrag noch nicht entschieden ist), kann Ihnen die Rückkehr nach Deutschland gestattet werden. Wenn Sie keine Anwaltskanzlei haben, bitten Sie einen Freund oder eine Beratungsstelle um Hilfe. Hilfe können Sie beispielsweise bei Pro Asyl oder anderen Beratungsstellen suchen. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Wenn Sie aufgrund der Dublin-Verordnung in ein anderes EU-Land abgeschoben wurden, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle vor Ort. Auf ecre.org, Sie Beratungsstellenadressen finden Sie in allen EU-Ländern.

Wichtig

Für Abschiebungen sind die Länder zuständig.Jedes Bundesland entscheidet selbst, wen es abschiebt. Einige Bundesländer führen mehrfache Abschiebungen durch, andere seltener. Wenn Sie von Abschiebungen aus anderen Bundesländern hören, bedeutet das nicht, dass Ihnen tatsächlich eine Abschiebung droht. Aber es tut. Lassen Sie sich daher frühzeitig über Ihre Möglichkeiten beraten.

Kommentare

Aktuelles