Viele verstehen nicht, dass sie unter bestimmten Umständen ihre Witwenrente verlieren können. Dies ist besonders relevant für Personen mit Schulden.
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Kann die Witwenrente gepfändet werden? Tatsächlich ist die Situation nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.
Den Verlust der Witwenrente in Deutschland: Wer kann sie verlieren und warum?
Wie der Name schon sagt, haben Witwen Anspruch auf eine Rente wegen des Verlustes des Ernährers.
Daher wird sie an alle Personen gezahlt, die bis zum Tod ihres Partners in einer Ehe lebten. In der Regel ist eine mindestens einjährige Ehedauer erforderlich, um Anspruch auf Witwenrente zu haben.
Darüber hinaus wird jetzt zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden. Wenn eine Person 47 Jahre alt ist, arbeitsunfähig ist oder ein minderjähriges Kind erzieht, gelten besondere Regeln.
Dann kann man Anspruch auf die große Witwenrente haben. In allen anderen Fällen wird die Zahlung standardmäßig berechnet.
Die Witwenrente dient dem Schutz der überlebenden Angehörigen.
- Was passiert in Situationen, in denen eine Person viele Schulden hat?
- Kann in diesem Fall die Witwenrente gepfändet werden?
Grundsätzlich gilt die Witwenrente nicht als vollständig pfändungsfrei.
Um den Betroffenen nicht alle Lebensgrundlagen zu entziehen, gibt es einen sogenannten Pfändungsfreigrenze. Dieser bestimmt den Teil des monatlichen Nettogehalts oder anderer Einkünfte, auf den keine Pfändung erfolgen kann. Derzeit beträgt dieser Betrag 1.409,99 Euro. Alles darüber hinaus kann beschlagnahmt werden.
Diese Grenze gilt nur für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen. Zum Beispiel, wenn trotzdem Unterhalt für leibliche Kinder oder den ehemaligen Ehepartner gezahlt werden muss, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag um 530 Euro.
Dies gilt zumindest für die erste abhängige Person. Für jede weitere steigt der Betrag erneut um 290 Euro.
Den Verlust der Witwenrente in Deutschland: Wenn durch die Pfändung des Kontos die überlebenden Angehörigen leiden, kann die Witwenrente sofort nach Erhalt der Zahlung beschlagnahmt werden. Um sich davor zu schützen, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto zu eröffnen.
Der monatliche Freibetrag beträgt derzeit 1.410 Euro und ist vor allen Pfändungen geschützt.