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Wenn man über Behinderung spricht, denken viele Menschen nur an Menschen im Rollstuhl. Aber auch emotionale oder geistige Einschränkungen und chronische Krankheiten gelten als Behinderungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung eine natürliche oder durch Unfall oder Krankheit verursachte Behinderung ist.
Wir sind hier, um Sie über Ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu informieren.
Was muss ich wissen?
Was ist eine Behinderung?
Eine Behinderung ist definiert als eine Einschränkung der körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten, die länger als sechs Monate anhält und eine Person daran hindert, ein ihrem Alter entsprechendes Leben zu führen. Zur Behinderung zählen nicht nur körperliche und geistige Behinderungen, sondern auch chronische Krankheiten (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Krebs) und psychische Erkrankungen.
Es gibt verschiedene Grade der Behinderung (kurz GdB), die zwischen 20 und 100 variieren können. Je höher Ihr GdB und je schwerer Ihre Behinderung ist, desto mehr Unterstützung erhalten Sie vom Staat. Ihr GdB wird von Ihrem Arzt bestimmt.
Unterstützt der Staat Menschen mit Behinderungen?
Der deutsche Staat unterstützt behinderte Menschen dabei, die Benachteiligungen, die behinderten Menschen aufgrund ihrer Behinderung entstehen, in ausgewogener Weise zu bewältigen. Dies wird als „Nachteilsausgleich“ bezeichnet.
Menschen mit Behinderungen können Unterstützung erhalten wie:
- Besondere medizinische Versorgung
- Hilfe bei der Arbeit finden oder einen Job als Hausangestellte behalten
- Unterstützung bei den Kosten für die Kinderbetreuung
- Kostenlose Nutzung von Bus und Bahn
- Sie können vorzeitig in Rente gehen
- Sie müssen weniger Steuern zahlen
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Aber nicht jeder mit einer Behinderung hat Zugang zu allen Hilfsmitteln. Ob und welche Förderung Sie erhalten, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Um eine staatliche Förderung zu beantragen, müssen Sie zunächst einen „Ausweis für Menschen mit Schwerbehinderung“ beantragen. Nur Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB 50 oder höher) können diesen Ausweis erhalten. Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, müssen Sie ein Formular ausfüllen und dieses zusammen mit allen ärztlichen Attesten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen. Ihr zuständiges Versorgungsamt finden Sie unter Schwerbehindertenwerbung.de. Wenn Ihr GdB unter 50 liegt, können Sie in manchen Fällen immer noch die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Bitte suchen Sie in diesem Fall Hilfe bei der Beratungsstelle auf. Besuchen Sie zum Beispiel die Migrationsberatung für Erwachsene oder Jugendmigrationsdienste. Das Personal dort spricht verschiedene Sprachen. Beratung speziell für Menschen mit Behinderungen finden Sie unter teilhabeberatung.de. Wenn Sie Beratung speziell für Menschen mit Behinderung in Ihrer Sprache benötigen, können Sie sich auch an MINA – Living in Diversity e.V. in Berlin wenden . Die dortigen Mitarbeiter sprechen Deutsch, Arabisch, Bulgarisch, Französisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Sie erreichen die MINA-Beratungsstelle Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 10:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 403 65 76 20 oder per E-Mail [email protected].
Bitte beachten Sie: Unabhängig von Ihrem Status können Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen Personalausweis und Ihr Aufenthaltsstatus. Das bedeutet, dass Sie auch dann einen Schwerbehindertenausweis erhalten können, wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder eine Duldung haben.
Wo finde ich Rat und Rat? Unterstützung?
Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie nach Asyl, Wohnsitz, Behinderung oder Rechtsberatung. Alle Beratungsstellen bieten auch Unterstützung für Menschen mit Behinderungen an. Sie können sich beispielsweise an die Migrationsberatung für Erwachsene wenden. Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, können Sie sich bei einer Jugendeinwanderungsbehörde in Ihrer Nähe beraten lassen. Die Mitarbeiter der Ausländerberatung und des Jugendmigrationsdienstes sprechen verschiedene Sprachen.
Beratung speziell für Menschen mit Behinderung finden Sie auf Deutsch unter: teilhabeberatung.de
a>. Wenn Sie Beratung speziell für Menschen mit Behinderung in Ihrer Sprache benötigen, können Sie sich auch an MINA – Living in Diversity e.V. in Berlin wenden . Die dortigen Mitarbeiter sprechen Deutsch, Arabisch, Bulgarisch, Französisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Sie erreichen die MINA-Beratungsstelle Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 10:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 – 403 65 76 20 oder per E-Mail [email protected].
Sie können sich auch an einen der fünf deutschen Vereine und Vereine für Menschen mit Behinderung wenden. Hier erhalten Sie auf Deutsch Beratung zu den Themen Arbeit, Krankenversicherung und anderen Themen, die Ihre Bedürfnisse als behinderter Mensch betreffen.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, DBSV
- Bundesverband der Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, BVKM
- Bundesselbsthilfe für Körperbehinderte e.V. e.V. e.V.
- Deutscher Gehörlosenbund
- Bundesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Wo finde ich Unterstützung für Kinder mit Behinderungen?
Für Kinder mit Behinderungen ist das Jugendamt Ihrer Stadt oder Region zuständig. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung. Unter www.jugendaemter.com finden Sie das für Sie zuständige Jugendamt. Sie können auch www.familienratgeber.de und www.kindergesundheit-info.de. Zu finden unter www.bvkm.de Handbuch zur Hilfe für Kinder mit Behinderungen, erhältlich in Deutsch, Türkisch und Arabisch. Unter www.patentelefon.de finden Sie eine Sammlung von Links und Telefonnummern für Eltern von Kindern in Deutschland Förderung der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen. Es gibt auch Sonderschulen für Kinder mit Behinderungen, die auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder eingehen. Ihnen gegenüber verantwortlich Jugendamt oder der Jugendmigrationsdienst beraten Sie gern zu diesem Hinweis.
Wer darf Behindertenparkplätze und öffentliche Behindertentoiletten nutzen?
Behindertenparkplätze stehen nur zur Verfügung, wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und einer Person mit Behinderung sind Das Parken ist nur mit einem Parkausweis erlaubt. Grundsätzlich können nur „besonders behinderte“ (Kennzeichen: aG) oder blinde Menschen (Kennzeichen: „Bl“) einen Behindertenparkausweis erhalten. In einigen Bundesländern mit „G“ Auch Schwerbehinderte mit dem Symbol „B“ können einen Behindertenparkausweis erhalten. Schwerbehinderte Menschen ohne Behindertenparkausweis dürfen nicht auf einem Behindertenparkplatz parken. Wichtig: Das ist nicht notwendig Fahren Sie selbst. Sie können beispielsweise auch einen Behindertenparkausweis für ein schwerbehindertes Kind beantragen. Wenn Ihr Kind bei Ihnen ist, können Sie einen Behindertenparkplatz nutzen.
Zuständig für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes Die Behörden unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wo Sie eine Parkerlaubnis beantragen können. Sie können eine Parkerlaubnis auch beantragen unter Migrationsberatung oder Jugendmigrationsdienst.
Wichtig: Wer ohne Behindertenparkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss ein Bußgeld zahlen. Darüber hinaus kann Ihr Auto auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.
Öffentliche Behindertentoiletten an Raststätten, Bahnhöfen, Fußgängerzonen usw. sind in der Regel nicht kostenlos. Zur Nutzung benötigen Sie einen sogenannten „Euro-Schlüssel“. Mit diesem Spezialschlüssel können Sie europaweit alle Behindertentoiletten aufschließen und nutzen. Gegen eine Gebühr von 23 Euro können Sie den Club für Menschen mit Behinderung und ihre Freunde besuchen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Symbole haben: aG, B, H oder BL. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Symbol G, wenn Ihr GdB 70 oder höher ist.
Bei behindertengerechten Toiletten in Restaurants, Hotels oder Betrieben entscheidet der Eigentümer, ob diese Toiletten auch von nichtbehinderten Menschen genutzt werden können. Generell gilt jedoch: Behinderten-Toiletten sollten denjenigen kostenlos zur Verfügung stehen, die sie wirklich benötigen.
Wichtige Tipps
Leider gibt es derzeit keine landesweit erreichbare Notrufnummer für gehörlose Menschen. Es gibt regionale Notrufnummern, über die Sie Notrufe per SMS tätigen können. Es gibt auch einen privaten Anwendungsanbieter wie Handhelp, Tess, MeinNotruf und InstantHelp Aktivieren Sie stimmlose Notrufe.