Justiz

Der Pro­zess gegen einen ehe­ma­li­gen Spit­zen­staats­an­walt wur­de am Mitt­woch mit einem zwei­ten Geständ­nis und lang­wie­ri­gen Befra­gun­gen des Haupt­an­ge­klag­ten fort­ge­setzt. Der Lei­ter der Anti-Kor­rup­ti­ons-Ermitt­lungs­be­hör­de und Spre­cher der Gene­ral­staats­an­walt­schaft muss sich seit dem 13. Janu­ar wegen Kor­rup­ti­ons­vor­wür­fen zur Rechen­schaft ziehen. 

Nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft soll der 55-Jäh­ri­ge sein Ver­mö­gen mit der Ver­öf­fent­li­chung von Berich­ten und der Annah­me von Bestechungs­gel­dern ver­dient haben. Ihm wur­den Geschäfts­kor­rup­ti­on, Untreue und Steu­er­hin­ter­zie­hung vor­ge­wor­fen. Neben ihm auf der Ankla­ge­bank sitzt ein Unter­neh­mer, dem Bestechung im Geschäfts­ver­kehr und Sub­ven­ti­ons­be­trug vor­ge­wor­fen werden. 

Am drit­ten Ver­hand­lungs­tag vor dem Land­ge­richt Frank­furt gab der mit­an­ge­klag­te Unter­neh­mer zu, dass er und der Ex-Ober­staats­an­walt – enge Freun­de seit der Schul­zeit – gemein­sam eine Fir­ma gegrün­det haben, die die Jus­tiz belie­fert Exper­ten. Als juris­ti­scher Laie ist er immer der Mei­nung, dass „die Bestel­lung zu 100% legal und kor­rekt ist“. Er hat­te nie Ein­fluss auf die Ermittlungen. 

Im Jahr 2009 bat ihn sein Freund, die Gewin­ne des Unter­neh­mens zu tei­len. Es sei ein Feh­ler gewe­sen: „Es ist klar, dass ich ihm das Geld nicht hät­te geben sol­len.“ Der Ange­klag­te „ent­schul­digt sich auf­rich­tig bei allen, die ver­letzt wur­den.“ Dem Unter­neh­mer wird zudem vor­ge­wor­fen, zu Unrecht Coro­na-Hil­fen für das Joint Ven­ture bean­tragt zu haben. Dies geschah, weil er in der Zukunft „poten­zi­el­le Liqui­di­täts­pro­ble­me“ sah. Er bedau­ert es auch. 

Der ange­klag­te frü­he­re Ober­staats­an­walt wur­de am ver­gan­ge­nen Frei­tag nach aus­führ­li­cher Zeu­gen­aus­sa­ge von einem Rich­ter und drei Ober­staats­an­wäl­ten ver­nom­men. Das Gericht schloss fer­ner einen Straf­tat­be­stand der Untreue aus – ein spä­ter zu behan­deln­der Kom­plex von Straf­ta­ten. Zunächst ging es nur um einen Bestechungsvorwurf. 

Alex­an­der B. gab zu, dass er von Anfang an „erheb­li­che Beden­ken“ hin­sicht­lich der Legi­ti­mi­tät des Joint Ven­tures hat­te und selbst davon pro­fi­tiert habe, auch wenn er damals finan­zi­ell nicht davon pro­fi­tiert habe. Er glaubt jedoch, dass es kei­ne ande­re Mög­lich­keit gibt, wei­ter­hin genü­gend Spe­zia­lis­ten für die Abwick­lung des Pro­gramms bereit­zu­stel­len. Beruf­li­cher Erfolg ist ihm „das Wich­tigs­te“. Laut Staats­an­walt­schaft haben er und sei­ne Part­ne­rin sich mit Bestechungs­gel­dern “ein Leben im Luxus finanziert”. 

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Titelbild: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

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