Die Aufstockung der Landesmittel ist laut Gerichtsurteil verfassungswidrig, hat aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die niedersächsischen Landesverbände. „Wir nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis. Das bedeutet, dass wir rund 1,19 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Als umsichtiger Kaufmann hat unser Landesgeschäftsführer diese Summe nicht in Rücklagen angerührt“, sagte Marko, Generalsekretär des Bundesverfassungsgerichts CDU-Staat, sagte Mollmann am Dienstag. „Wir werden diese Herausforderung meistern. Wir werden uns erneut sehr genau mit der Struktur und den Finanzierungsflüssen unserer Partei befassen und im Strukturausschuss erarbeiten, wie wir moderner werden und uns besser aufstellen können“, sagte Mollmann.
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht der für ungültig erklärten Staatspartei 25 Millionen Euro mehr zugesprochen. Der Beschluss der Regierungsfraktion im Bundestag von 2018, die 190 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen, ist verfassungswidrig.
Nach der Erhöhung bekommt die CDU Bremen etwa 17.000 Euro pro Jahr. Diese seien aber angesichts anstehender Urteile bis heute in Reserve gehalten worden, sagte ein Sprecher.
Eine Sprecherin der niedersächsischen SPD wollte sich am Dienstag zunächst nicht äußern. Christoph Matterne, Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, sagte dem Politmagazin „Rundblick“ (Dienstag), die Bundespartei habe den reklamierten Betrag einbehalten und nicht einmal an die Kreise weitergegeben.
Auch die Bremer SPD hatte bisher kein Geld gesehen. Damit habe das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf die Mobilität der Partei, sagte ein Sprecher. Doch die Mittel, die geplant waren, um die Arbeit vor allem mit jüngeren Mitgliedern zu stärken, sind jetzt weg. „Das trifft vor allem kleine Landesverbände wie die Bremer Nationalen“, sagte er.
Das Gericht schloss sich 216 Abgeordneten von Grünen, Linken und Liberaldemokraten an – damals alle in der Opposition. Sie prüften die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung. Sie profitierten zwar auch von der Erhöhung, empfanden die Erhöhung aber als unverhältnismäßig und sorgten sich um den Eindruck der Selbstbedienung.
Die Erhöhung wurde vom Bundestag nach einem Votum von Koalition und SPD beschlossen. Beide Seiten nennen die wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hacking, Fake News und Datenschutz im Internet. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sind zusätzliche Mittel erforderlich.
FDP, AfD, Grüne und Linke in Niedersachsen begrüßten das Urteil. Frank Rinck, AfD-Landesvorsitzender, sagte: „Die Bundes-AfD hat in weiser Voraussicht, dass die Gelder rechtswidrig ausgezahlt wurden, die Gelder nicht an die Landesverbände ausgezahlt, sondern beiseitegelegt. Jetzt können sie problemlos zurückgezahlt werden.“ Der Staat nicht ein „Selbstbedienungsladen“.