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Das State House beruft eine Sondersitzung mit Generalstaatsanwalt Limbach ein

Benjamin Limbach
Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach in Düsseldorf.

Der Rechtsausschuss des Landtags wird am 5. Oktober in einer Sondersitzung über die Vorwürfe gegen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) beraten. Kommissionsvorsitzender Werner Fayl (FDP) bestätigte am Wochenende über Instagram den Ernennungswunsch der Oppositionsparteien SPD und FDP.

„Probleme gibt es genug“, schrieb Faile in den sozialen Netzwerken. Die Sitzung werde um 14 Uhr beginnen, heißt es in einer Mitteilung an die Ausschussmitglieder, die der dpa vorliegt. Aufgrund der Herbstferien soll eine besondere Form der Abstimmung in Ausschüssen erlaubt werden: Fraktionen sollen über ihre Sache abstimmen können, auch wenn nicht alle Mitglieder anwesend sind.

Die Sozialdemokratische Partei und die Liberaldemokratische Partei riefen gemeinsam zu einer Sondersitzung auf. Grund dafür ist, dass das Verwaltungsgericht Münster Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) „rechtswidrige“ und „manipulative“ Eingriffe in die Ausschreibung der vakanten Position des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vorgeworfen hat.

Das Gericht teilte am vergangenen Donnerstag mit, dass die Ernennung von Limbachs Wunschkandidat gestoppt und eine neue Entscheidung getroffen werden müsse. Entscheidungen im beschleunigten Verfahren sind noch nicht rechtskräftig. Nach eigenen Angaben hat das Land nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt.

Vergangene Woche forderten SPD und FDP Limbach in einer Sondersitzung auf, die Vorwürfe gegen ihn aufzuklären. „Sonst wird es für ihn schwierig, an der Macht zu bleiben“, sagte Jochen Ott, Fraktionsvorsitzender der SPD. „Bereits 1,5 Jahre nach Amtsantritt steht die Unterstützung der Justiz auf wackeligen Beinen. Diese Vorwürfe sind bedrückend und schädigen das Ansehen des Amtes und des Ministeriums“, sagte Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Das Justizministerium betonte, dass es die Vorwürfe zurückweise und die Beschwerde gegenüber OVG zeitnah bestätigen werde.

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