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Das Saarland plant, den Hilfskräften im Einsatz eine Gleichbehandlung zu ermöglichen

Feuerwehr
Ein Feuerwehrmann in Schutzkleidung.

Im Saarland erhalten ehrenamtliche Helfer privater Hilfs- und Rettungsorganisationen für ihren Einsatz während der Arbeitszeit die gleiche Anerkennung wie Feuerwehrleute. „Die Gleichstellung der Helfer kommt“, kündigte Innenminister Reinhold Jost (SPD) am Dienstag an. Heute Morgen hat der Ministerrat den entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandschutz-, technischen Hilfe- und Katastrophenschutzgesetzes verabschiedet.

Jost sagte, dass bestimmte Katastrophen größeren Ausmaßes wie die COVID-19-Epidemie nicht durch das Gesetz abgedeckt seien. bisherige Gesetze. Durch die Aufnahme der Fallkategorie „Besondere Betriebssituationen“ wird die Erlangung von Immunität und Lohnausfallschutz beispielsweise bei Helfern wie dem DRK, der DLRG, der Johanniter-Unfallhilfe oder dem Arbeitersamariterbund erleichtert. „Sie erhalten die gleiche Behandlung wie die Feuerwehr, damit ihre ehrenamtliche Arbeit und ihr Einsatz nicht unterbewertet werden“, sagte Yost. Voraussetzung sei, dass fachkundige Behörden besondere Einsatzsituationen erkennen und den Einsatz anordnen. Die Gebühren trägt grundsätzlich die ausstellende Behörde.

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