Das Oberste Gericht fordert klarere Online-Kündigungsverfahren für 1&1
Aufgrund von Kundenbeschwerden, die es als zu schwierig und verwirrend empfanden, ihre Verträge zu kündigen, muss 1&1 seine Website verbessern. Dies war das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz. Der Telekommunikationskonzern verlor daraufhin einen Rechtsstreit gegen den Verbraucherverband Nordrhein-Westfalen. Die digitale Kündigung des Anbieters erfüllt demnach nicht die rechtlichen Anforderungen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Seit Juli 2022 ist ein Kündigungsknopf auf Websites gesetzlich vorgeschrieben. Kunden sollten Verträge ohne umständliche Suche und Briefschreibens leicht kündigen können, beispielsweise bei Mobilfunkverträgen, Mitgliedschaften, Vereinbarungen mit Fitnessstudios und Streaming-Diensten. Allerdings sah der Verbraucherverband 1&1 als nicht ausreichend in der Umsetzung dieser Vorschrift an und warnte das Unternehmen vor der Klage in zweiter Instanz.
Das Gericht gab dem Verbraucherverband recht. Auf der 1&1-Website, wo Kunden ihre Kündigung in einem späteren Schritt bestätigen können, fällt ein auffälliger Button mit der Bezeichnung "Kündigungsassistent" ins Auge. Statt jedoch direkt zur Kündigung zu führen, wie gesetzlich vorgeschrieben, führt er zunächst zur Anmeldung im Kundenkonto. Die verwirrende Gestaltung erschwert es den Kunden demnach, die Kündigungsoption zu finden, wie die Richter bemerkten.
1&1 wird das Urteil prüfen und "bei Bedarf unverzüglich die notwendigen Korrekturen vornehmen", wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz kam zu dem Schluss, dass die Website von 1&1 die rechtlichen Anforderungen für einen einfachen Kündigungsprozess nicht erfüllt, wie von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beanstandet. Die Kommission hat die digitale Kündigungsprozedur von 1&1 als unzureichend bewertet.