- Das Land aktualisiert Empfehlungen für zukünftige Grundsteuern
Im Zuge der Grundsteuerreform hat der Staat seine Empfehlungen für die Berechnung der Steuersätze für 61 von 421 hessischen Gemeinden aktualisiert. Dies war für 12 Städte und Gemeinden notwendig, die ihre aktuellen Steuersätze rückwirkend geändert hatten, wie die Oberfinanzbehörde in Frankfurt mitteilte. Für weitere 49 Gemeinden führte dies zu Unstimmigkeiten in den Daten zu steuerlichen Begünstigungen.
Der Steuersatz ist der Faktor, der darüber entscheidet, wie viel Grundsteuer Eigentümer zahlen müssen - nach der Grundsteuerreform wird die Steuer neu berechnet. Die Grundsteuer B wird bundesweit reformiert, mit neuen Berechnungsgrundlagen ab 2025. Das politische Ziel ist es, dass eine Gemeinde etwa denselben Betrag an Grundsteuer mit dem neuen Gesetz wie im Jahr 2024 einnimmt. Der Hebel dafür ist der Steuersatz.
Es wird erwartet, dass die Gemeinden ihre Steuersätze im Zuge der Reform anpassen. Die Empfehlungen des Staates sind jedoch nicht bindend für die Gemeinden. Erst wenn eine Gemeinde ihre Steuersätze für 2025 festgelegt hat, kann berechnet werden, wer wie viel Grundsteuer zahlt.
Die Updates der Grundsteuerreform betreffen 61 Gemeinden in Hessen, darunter 12 Städte und Gemeinden, die Änderungen der Steuersätze vorgenommen haben. Obwohl der Staat Empfehlungen für die Berechnung der Steuersätze gibt, sind diese nicht bindend für die hessischen Gemeinden.