Das Jagdverbot für Otter bleibt vorerst bestehen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Regelungen zur Tötung streng geschützter Fischotter in besonderen Fällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Münchner Gericht teilte am Donnerstag mit, dass „das Töten von Ottern unter besonderen Umständen vorübergehend verboten“ sei. Diese Bestimmungen sind wahrscheinlich rechtswidrig und daher ungültig. Das Gericht genehmigte daraufhin die Eilanträge von drei Umweltverbänden.
Otter stehen unter strengem Artenschutz und dürfen nur unter besonderen Bedingungen getötet werden. Diese Ausnahmen sind in Bayern durch zwei Verordnungen geregelt, die nun außer Kraft gesetzt sind. Daher ist ab dem 1. August die Fischotterjagd unter bestimmten Voraussetzungen in den Bundesländern Niederbayern und Oberpfalz (mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt) zum Schutz der Teichwirtschaft erlaubt. Zu diesem Zweck legt das Landesamt für Landwirtschaft eine Höchstzahl an Tötungen pro Jahr fest; ein Team bestand zuletzt aus 32 Tieren.
Das Verwaltungsgericht hat nun erklärt, dass beide Bestimmungen ihrem Inhalt nach rechtswidrig sind. Die Übertragung der Entscheidung über die Zahl der zulässigen Tötungen auf staatliche Stellen verstößt sowohl gegen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes als auch gegen die Verfassung. Maximale Abschusszahlen sind für den Artenschutz wichtig und müssen vom Gesetzgeber selbst geregelt werden. Darüber hinaus waren Änderungen einer der beiden Verordnungen aus formellen Gründen nicht mehr gültig.
Als Reaktion auf die Verordnung reichten drei Umweltverbände Anträge auf behördliche Überprüfung und Dringlichkeitsanträge ein. Sie sind nun vorübergehend suspendiert, bis die wesentlichen Fragen geklärt sind. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Donnerstag ist unumstritten.
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Quelle: www.dpa.com