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Das für den Fall verantwortliche Rechtsteam entschied sich, die Anklage aufzugeben.

Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Berufung im Fall der Körperverletzung gegen Fußball-Champion Jérôme Boateng fallengelassen. Sie sagte am Montag, es sei nicht mehr tragbar, ein Justizverfahren fortzusetzen, das bereits seit mehr als fünf Jahren läuft. Das Oberlandesgericht hatte Boateng...

Das für den Fall verantwortliche Rechtsteam entschied sich, die Anklage aufzugeben.

Boateng wurde angewiesen, eine Geldstrafe zu zahlen: Er muss insgesamt 100.000 Euro an wohltätige Organisationen spenden. Wenn er dieser Anordnung nicht nachkommt, droht ihm eine tägliche Geldstrafe von 40 mal 5.000 Euro, insgesamt 200.000 Euro. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Urteil beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München angefochten, zog ihre Berufung jedoch am Montag nach einer gründlichen Überprüfung zurück.

Obwohl die Staatsanwaltschaft weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils hat, hat sie einen juristischen Fehler in der Argumentation des Gerichts festgestellt, wonach der Erhalt der Rechtsordnung keine Verurteilung erfordert. Dies sei insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt anders, betonte die Staatsanwaltschaft.

Angesichts des Wohlbefindens der Frau und ihrer Kinder wäre eine längere Rechtsverfahren unerträglich. Die Staatsanwaltschaft appellierte an alle Opfer von häuslicher Gewalt, "vertrauensvoll die Ermittlungsbehörden zu kontaktieren".

Als Fußballspieler erreichte Boateng monumentale Siege während seiner Zeit bei Bayern München von 2011 bis 2021. Nach Bayern waren seine Stationen bei Olympique Lyon in Frankreich und in der vergangenen Saison bei dem abgestiegenen US Salernitana in Italien weniger erfolgreich. Seit dieser Saison spielt er für Linzer ASK in Österreich.

Die erste Berufung gegen Boatengs Geldstrafe wurde beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt, wobei das Urteil des ersten Instanzgerichts dort angefochten wurde. Wenn Boateng den Gerichtsbeschlüssen nicht nachkommt, drohen ihm finanzielle Strafen beim ersten Instanzgericht wegen Nichterfüllung.

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