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Das Bundesgericht hält vor dem Bezirksgerichtsgebäude eine Anhörung zur Enthauptung ab

Vor dem Bonner Gerichtsgebäude lag ein abgetrennter Kopf und schockierte Passanten. Ein Mann wurde später wegen der Tat verurteilt. Derzeit wird vor dem Bundesgericht über eine Berufung verhandelt.

Ein Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Foto.aussiedlerbote.de
Ein Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Das Bundesgericht hält vor dem Bezirksgerichtsgebäude eine Anhörung zur Enthauptung ab

Er soll einen Menschenkopf vor dem Gebäude des Landgerichts Bonn platziert haben – Heute (9.30 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung eines Mannes wegen Ruhestörung eines Verstorbenen. Im Januar verurteilte das Landgericht Bonn den Mann zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Entscheidung Berufung ein. Wann der BGH in Karlsruhe sein Urteil fällt, ist unklar. (AF.2 StR 270/23)

Nach Erkenntnissen des Amtsgerichts ließ der Mann im Juni 2022 den Kopf seines an Tuberkulose verstorbenen Freundes vor Gericht bringen. Die beiden sollen obdachlos sein. Das Gericht konnte nicht feststellen, ob der Mann bereits zuvor enthauptet worden war. Nach dem Vorfall soll der Mann dem Geschehen aufmerksam zugeschaut haben. Während des Verfahrens schwieg der damals 39-Jährige zu den Vorwürfen. Seine Motive sind unklar.

Während des Prozesses waren Zeugen von der Szene vor dem Gericht schockiert. Eine Frau berichtete, ihr Sohn habe geschrien: „Mama, Mama, da ist ein Kopf.“ Zuerst hielt sie es für einen schrecklichen Witz.

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Quelle: www.stern.de

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