In Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss das Neutralitätsgesetz, das Lehrern das Tragen des Kopftuchs komplett verbietet, schnellstmöglich geändert werden. „Das Bundesverfassungsgericht hat nun bestätigt, dass die Kritik an der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist“, sagte Kreik am Donnerstag der DPA. “Das bedeutet, dass die Berliner Neutralitätsgesetze sofort angegangen werden müssen.”
Bereits Mitte Januar hatte das Bundesverfassungsgericht keine Berufung des Landes Berlin gegen das entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts eingelegt, wie der Sprecher des Amtsgerichts Karlsruhe am späten Mittwoch mitteilte. „Künftig wird es kein pauschales Hijab-Verbot für Lehrerinnen und Lehrer in Berlin geben“, erklärte Kreik. „Auch andere Bereiche des Neutralitätsgesetzes müssen geprüft werden.“ Das gelte auch für die Justiz. “Hijab-Verbote schließen Menschen in Einwanderungsgesellschaften aus und verstärken rassistisch konnotierte Zuschreibungen.”
Damit wird das umstrittene Neutralitätsgesetz, das auch das Hijab-Verbot festschreibt, in Frage gestellt. Es verbot Lehrern und anderen pädagogischen Fachkräften an öffentlichen Berliner Schulen, im Dienst religiöse Symbole zu tragen. Das kann ein Turban sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Im August 2020 sprach das Bundesarbeitsgericht einer Muslimin, die wegen des Tragens eines Kopftuchs nicht zur Schule zugelassen wurde, eine Entschädigung von rund 5.159 Euro wegen Diskriminierung aufgrund ihrer religiösen Überzeugung zu. Damit bestätigt es ein Urteil des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen das das Land Berufung eingelegt hat.