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Copping fordert, dass der Krankenhausreform Vorrang eingeräumt wird

Petra Köpping
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, spricht im Herbert-Wehner-Haus.

Sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping ist mit dem Vorgehen der Bundesregierung bei der Krankenhausreform nicht zufrieden. „Wie alle anderen Bundesländer lehne ich das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundes ab“, sagte der sozialdemokratische Politiker nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden. Es macht keinen Sinn, dieses Gesetz vor die Krankenhausreform zu bringen, da es die Krankenhausplanung in den Bundesstaaten beeinträchtigt.

Das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Transparenzgesetz soll im nächsten Jahr ein „Transparenzverzeichnis“ schaffen. » Gehen Sie online und stellen Sie über ein interaktives Portal verständliche Informationen zu rund 1.700 Klinikstandorten bereit landesweite Informationen.

Das Transparenzgesetz sorgt laut Köpping für Verwirrung bei den Patienten. „Diese Situation könnte leicht verhindert werden, wenn zuerst Reformen und dann Transparenzgesetze umgesetzt würden“, erklärte der Gesundheitsminister. Darüber hinaus haben Patienten bereits heute vielfältige Möglichkeiten, sich über die Leistungen der Krankenhäuser zu informieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hofft, den Ländern innerhalb von zehn Tagen Reformvorschläge vorlegen zu können.

Köpping betonte erneut die Dringlichkeit der Krankenhausreform und begrüßte die Umsetzung der Krankenhausstrukturreformen. Orte in Ostdeutschland sollten im Reformprozess berücksichtigt werden. Die sächsische Krankenhauslandschaft ist bereits gut aufgestellt. „Wir wollen bestehende, bewährte Strukturen auf das neue System übertragen.“

Köpping forderte auch Änderungen im aktuellen Krankenhausfinanzierungssystem. „Das Fallpauschalensystem funktioniert nicht.“ Krankenhäuser seien auch dann notwendig, wenn wenige Fälle behandelt werden müssten. Daher ist es dringend erforderlich, bis zum Inkrafttreten der Reformen eine vorübergehende Finanzierung notwendiger Betriebskosten in Form eines sogenannten Vorgesetzes bereitzustellen. Das Gesetz sollte verhindern, dass Krankenhäuser in Konkurs gehen. Der Transformationsprozess erfordert auch finanzielle Mittel. Doch bisher hat sich die Bundesregierung dazu nicht verpflichtet.

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