Die Generalstaatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Freilassung des 32-jährigen Terrorverdächtigen von Castrop-Rauxel eingelegt. Der Iraner wurde am Montag freigelassen, weil das Landgericht Dortmund keinen dringenden Tatverdacht mehr berücksichtigte. “Wir sind anderer Meinung”, sagte Oberstaatsanwalt Holger Hemming am Dienstag. Nun wird das Landgericht Dortmund den Fall erneut verhandeln.
Die Ermittler werfen dem 32-jährigen Mann, der in der Nacht zum 8. Januar festgenommen wurde, vor, mit seinem 25-jährigen Bruder einen islamistisch motivierten Anschlag geplant zu haben.