Das Bundesverfassungsgericht schützt die Bürgerinnen und Bürger vor zu großzügigen Ermittlungsbefugnissen der Polizei. Wie sie am Mittwoch mitteilten, haben Richter mehrere Bestimmungen des 2020 reformierten mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) für verfassungswidrig erklärt. Die Freiheits- und Rechtevereinigung (GFF), die das Verfahren in Karlsruhe mit angestoßen hat, sprach von einer Grundsatzentscheidung, die der Stärkung der Polizeigesetze auch in anderen Bundesländern verfassungsrechtliche Grenzen setzt.
Das Gesetz muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden. Einige Regelungen wurden für völlig null und nichtig erklärt. Andere Regelungen bleiben mit Einschränkungen in Kraft. Verfassungswidrig sind hier nicht die Befugnisse selbst, sondern ihre Ausgestaltung.
Ein zentraler Punkt des fast 100-seitigen Beschlusses ist der Schutz sogenannter Kernbereiche der Privatsphäre beim Einsatz von Informanten und verdeckten Ermittlern. Daher wurde „statusbedingte Intimität zum Zwecke der Informationsbeschaffung“ ausgeschlossen. Außerdem darf niemand als Informant angeworben werden, um seinen Ehepartner auszuspionieren.
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Kommt es jedoch bei einem Einsatz zu vertraulichen Informationen, muss sich ein verdeckter Ermittler oder Informant laut Gerichtsurteil zurückhalten, solange er sich nicht in ernsthafte Gefahr – also „Leib oder Leib“ – begibt. Geben Sie sensible Informationen nicht weiter. In Mecklenburg-Vorpommern sind diese Punkte nicht garantiert.
Weitere Beschwerden beziehen sich auf die Langzeitbeobachtung, Überwachung und Abhörung von Wohnungen, Online-Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise per Handy. Hier geht es darum, frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Je nach Karlsruher Entscheidung werden oft konkrete und sogar drohende Gefahren gefordert.
GFF-Programmkoordinator David Werdermann erklärte, dass die Polizei auch bei der Prävention schwerer Kriminalität Grundrechte respektieren müsse. „Die Bundesländer haben unter Verstoß gegen das Grundgesetz die Polizeigesetze verschärft, um eine Fernüberwachung zu ermöglichen, bevor Gefahr entsteht.“
In Karlsruhe klagte die GFF gegen die Polizeigesetze mehrerer Länder. Demnach gibt es vor allem in Bayern und Sachsen ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern Regelungen, die eine Überwachung ermöglichen, bevor eine konkrete Gefahr eintritt.
Bei Verfassungsbeschwerden in Mecklenburg-Vorpommern kooperiert die GFF mit dem Bündnis „SONamenste Sicherheit“. Unter den Beschwerdeführern sind ein Klimaaktivist, ein Strafverteidiger, ein auf Extremismus und Einwanderung spezialisierter Journalist und zwei Personen mit Verbindungen zu Fußballfans. (Az. 1 BvR 1345/21)