Der Bundesrat hat das sogenannte Whistleblower-Gesetz gestoppt. Das im Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz erhielt am Freitag in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte, das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern gehe in seiner vorliegenden Fassung weit über die EU-Vorgaben hinaus. Es würde kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belasten. «Wir brauchen einfach mehr Augenmaß.» Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) warnte, dass der vorgesehene anonymisierte Meldekanal auch die Gefahr von Missbrauch beinhalte. «Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde.»
Das Gesetz wird nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gehen.
Das Gesetz soll Menschen, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben, besser vor Repressalien schützen. Es regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit betreffen. Auch mangelnder Schutz personenbezogener Daten oder Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben könnten dadurch leichter aufgedeckt werden.