zum Inhalt

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Cum-Ex-Akteur

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilte Cum-Ex-Akteur Hanno Berger ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Revision gegen das Bonner Urteil vom Dezember sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der 72-Jährige gilt als einer der Erfinder und treibende Kraft des Steuerbetrugs, der den deutschen Staat um einen zweistelligen Milliardenbetrag gebracht hat. Das Bonner Landgericht hatte ihn zu einer achtjährigen Haftstrafe und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. Berger legte Rechtsmittel ein. Seiner Argumentation folgte der BGH nicht.

Kommentare

Aktuelles