Bundesgeneralstaatsanwalt Frank wird zum Verfassungsrichter gewählt
Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Nach der Abstimmung am Freitag gab Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bekannt, dass der Vorschlag einstimmig angenommen worden sei. Frank sollte die Nachfolge von Peter Müller antreten. Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes zog im Dezember 2011 vor das Bundesverfassungsgericht und beendete damit seine zwölfjährige Amtszeit.
Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und als solcher Leiter der Bundesanwaltschaft. Mit 47 Jahren war er bei seinem Amtsantritt der jüngste Generalstaatsanwalt. Frank hat nur wenige öffentliche Erklärungen abgegeben. Der Chefankläger wird von Zeit zu Zeit interviewt. Er setzt sich dafür ein, die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden zu stärken. Sein Schwerpunkt liegt auf der Terrorismusbekämpfung. Die Zahl der Ermittlungen zu diesem Sachverhalt hat in letzter Zeit deutlich zugenommen.
Frank gilt als erfahren, anpassungsfähig, kontaktfreudig und unkompliziert. Er studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und München, legte zwei juristische Staatsexamen mit Auszeichnung ab und promovierte im Strafprozessrecht („summa cum laude“). Anschließend arbeitete er als Staatsanwalt in München und später im Bayerischen Justizministerium.
Quelle: www.dpa.com