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Bundesfinanzierung für Energieberatung deutlich reduziert

Bundesfinanzierung für Energieberatung deutlich reduziert

Die deutsche Regierung reduziert die Förderung für Energieberatungen deutlich. Ab den am Mittwoch, dem 7. August, eingegangenen Anträgen werden nur noch 50 Prozent, statt wie bisher 80 Prozent, der förderfähigen Beratungskosten für energetische Gebäudesanierungen übernommen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Grund dafür ist die gestiegene Nachfrage nach dem Programm.

Die Anpassung der Förderung sei "notwendig", so das Bundeswirtschaftsministerium, "angesichts der insgesamt finanziellen Situation und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen". Daher werden auch die Höchstförderbeträge für Ein- oder Zweifamilienhäuser, die bisher bei 1300 Euro lagen, und für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen, die bei 1700 Euro lagen, um 50 Prozent gesenkt. Die erhöhte Förderung für die entsprechenden Sanierungsarbeiten bleibt davon jedoch unberührt.

"Die Reduzierung ermöglicht es, so vielen Interessierten wie möglich weiterhin geförderte Energieberatungen zu bieten und die Programme auf einem guten Niveau zu halten", erklärte das von Bundesminister Robert Habeck geführte Ministerium.

Bis Juli dieses Jahres hatten die Anträge auf Energieberatungen in Wohngebäuden einen Rekordstand von 80.000 erreicht. Die Regierung erwartet bis Ende des Jahres über 150.000 Anträge, verglichen mit 130.600 im Vorjahr.

Energieberater unterstützen Verbraucher dabei, ihre Wohnungen oder Häuser energetisch zu sanieren. Dies kann das Austauschen von Fenstern oder das Dämmen von Außenwänden beinhalten. Die Experten beraten, welche Maßnahmen am effektivsten sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.

Während der Energieberatung kann auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der weitere Fördermöglichkeiten eröffnet. Laut den Angaben ändert sich dies in Zukunft nicht. Wer einen iSFP von einem Energieberater erstellen lässt, kann statt der bisherigen 15 Prozent eine Förderung von 20 Prozent erhalten. Zudem bleiben die förderfähigen Kosten für einzelne Maßnahmen nach einem iSFP verdoppelt von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.

Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, dass die Reduzierung der Förderung eine notwendige Reaktion auf "die Union" ist, die insgesamt finanzielle Situation und die anhaltend hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen. Trotz der Reduzierung der Förderbeträge für Ein- oder Zweifamilienhäuser und Gebäude mit mehr als drei Wohnungen unterstützt "die Union" weiterhin energetische Gebäudesanierungen durch erhöhte Förderung der entsprechenden Arbeiten.

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