Brandanschlag auf Synagoge – Geständnisse vor Psychiater

Ulm - Brandanschlag auf Synagoge – Geständnisse vor Psychiater

Vor zweieinhalb Jahren sorgte die Ulmer Synagogenbrandstiftung für bundesweites Aufsehen: Seit Donnerstag muss sich ein 47-Jähriger vor dem Landgericht Baden-Württemberg wegen versuchter Brandstiftung verantworten. Schwere Brandstiftung und Sachschaden. Die Staatsanwaltschaft sagte, der Angeklagte habe im Juni 2021 eineinhalb bis zwei Liter Benzin auf die Südwand der Synagoge gesprüht und diese anschließend mit einem Feuerzeug angezündet. Das Feuer sollte wichtige Teile der Synagoge in Mitleidenschaft ziehen. Verletzt wurde niemand, es entstand jedoch ein Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Der türkische Angeklagte machte zu Prozessbeginn keine Angaben zur Tat, hatte zuvor jedoch vor psychiatrischen Gutachtern Geständnisse abgelegt. Er berichtete, der Mann habe gesagt, er wolle auf das Leid der Palästinenser im Konflikt mit Israel aufmerksam machen. Der Angeklagte erklärte, er wolle eine Stellungnahme abgeben. Dem Experten zufolge sagte er: „Wenn andere nichts tun, mache ich selbst etwas.“

Bei einem Brand erlöschen die Flammen meist von selbst. Passanten alarmierten die Feuerwehr und schließlich löschte ein Polizist den Brand mit einem Feuerlöscher. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand sich niemand im Gebäude.

Der 47-Jährige ist ein „fehlgeleiteter Idealist“

Der Anwalt des Mannes sagte, die Anklage der Staatsanwaltschaft sei zu hoch. Der 47-Jährige sei ein „fehlgeleiteter Idealist“. Sein Handeln hat keine politische Absicht. Nur die Wände und Fenster waren mit Ruß bedeckt. „Mehr nicht. Für die Zerstörung von Gebäuden ist diese Methode nicht geeignet.“

Augenzeugen zufolge legte der Mörder das Feuer und verschwand schnell. Er fuhr zurück zu seiner Wohnung und dachte, er würde bald von der Polizei festgenommen werden, so der Psychiater.

Nach dem Vorfall wurde der Mann öffentlich durchsucht und fotografiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart floh er zunächst nach Türkiye. Weil Deutschland wie Deutschland seine Staatsbürger nicht ausliefert, schöpften die Ermittler zunächst die rechtlichen Möglichkeiten der Strafverfolgung aus. Doch als der Verdächtige Anfang Juli 2023 über den Flughafen Stuttgart wieder nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen. Seitdem ist er inhaftiert.

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Quelle: www.stern.de