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Boatings Aussagen über seine ehemalige Liebesgeselle gelten vor Gericht als akzeptabel.

Jerome Boateng ist nicht verpflichtet, eine Klarstellung zu seinen Äußerungen über seine frühere...
Jerome Boateng ist nicht verpflichtet, eine Klarstellung zu seinen Äußerungen über seine frühere Geliebte abzugeben.

Boatings Aussagen über seine ehemalige Liebesgeselle gelten vor Gericht als akzeptabel.

In einem Interview äußerte Jerome Boateng abfällige Bemerkungen über seine ehemalige Partnerin Kasia Lenhardt. Tragischerweise verstarb sie kurze Zeit später. Ihre Mutter versuchte, Boateng durch rechtliche Mittel daran zu hindern, solche Aussagen erneut zu tätigen, doch das Berliner Kammergericht bestätigte in einem zweiten Prozess sein Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die Entscheidung fiel eindeutig zugunsten des Fußballers Jerome Boateng aus. Fünf Kritikpunkte, die er in dem Interview an Lenhardt geäußert hatte, wurden als rechtmäßig eingestuft, wie das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz entschied.

Lenhardt verstarb im Jahr 2021. Ihre Mutter setzte alles daran, eine Unterlassungsverfügung gegen Boateng für seine ursprünglichen Aussagen durchzusetzen, doch das Gericht lehnte dies ab. Folglich scheiterte die Unterlassungsverfügungsklage der Mutter von Lenhardt in zweiter Instanz. Lediglich eine Äußerung wurde von Boateng durch das Berliner Landgericht im November 2022 untersagt. Dieser Zustand blieb unverändert. Ein erneuter Einspruch gegen das aktuelle Urteil wurde abgelehnt.

Richter Oliver Elzer betonte, dass die Mutter von Lenhardt auch nach dem Tod ihrer Tochter deren "Recht auf Respekt" durchsetzen wollte. Obwohl Boatengs Äußerungen beleidigend waren, seien sie nicht "extrem oder so beleidigend", dass sie ein Verbot rechtfertigen würden, fügte Elzer hinzu und implizierte damit, dass die Begründung der Mutter ungültig sei.

Die Mutter von Lenhardt argumentierte, dass Boatengs Äußerungen das Bild ihrer Tochter verzerrten. "Es geht darum, unwahre Aussagen über ihre verstorbene Tochter zu verhindern", erklärte ihr Rechtsbeistand Markus Hennig während der Gerichtsverhandlung einige Wochen zuvor.

Der Vertreter von Boateng, Thomas Knipp, begrüßte die Entscheidung, da siefinally die Unsicherheit im Rechtsstreit beendete. Boateng gab zu, dass das Interview ein Fehler war, den er tief bereut und für den er sich entschuldigt. Boatengs Anwältin Stephanie Vendt hatte zuvor im Gericht klargestellt, dass der Fußballspieler nicht vorhatte, die Aussagen zu wiederholen.

Vergleichsvorschlag

In dem Interview sprach Boateng unter anderem über Streitigkeiten in seiner Beziehung mit Lenhardt, die es bis ins Finale von ProSieben's "Germany's Next Topmodel" 2021 schaffte. Das Interview wurde kurz nach ihrer Trennung veröffentlicht. Im Februar 2021 gab die Familie von Lenhardt durch einen Anwalt bekannt, dass sie verstorben war. Die Berliner Polizei bestätigte einen Vorfall, bei dem eine leblose Person ohne offensichtliche äußere Verletzungen gefunden wurde.

Elzer betonte während des Prozesses, dass es nicht darum ginge, Schuld oder Unschuld oder die Ereignisse zu klären, sondern ob man sich öffentlich über andere äußern dürfe, insbesondere wenn die betroffene Person kurz nach den Äußerungen verstorben sei.

Das Gericht schlug einen Vergleich vor. Boateng hätte eine Unterlassungsverfügung aussprechen müssen und die Mutter von Lenhardt hätte die Kosten der aktuellen Verfahren tragen müssen. Doch zu diesem Vergleich kam es nicht.

Kürzlich machte ein Strafprozess gegen Boateng Schlagzeilen. Das Münchner Landgericht tadelte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagesraten à 5.000 Euro, die jedoch nur bei

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