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Bisher 559 Schadensersatzansprüche wegen COVID-19-Impfung

Corona-Impfung
Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis.

In Rheinland-Pfalz sind bisher 559 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden durch die Impfung gegen das Coronavirus eingegangen. Neun der Fälle seien positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der dpa mit. Von den 167 Fällen, in denen Anträge abgelehnt wurden, wurden 16 von „Sonstige“ bearbeitet und 367 sind derzeit noch anhängig. Wie ein Mainzer Sprecher sagte, betrafen von den neun bekannten Fällen von Impfschäden vier den AstraZeneca-Impfstoff, drei den Johnson & Johnson-Impfstoff und zwei den Biontech-Impfstoff.

Im Allgemeinen trifft nicht jede Krankheit auf die impfbezogene Darstellung einer Impfbeeinträchtigung zu. Als Impfschaden seien die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von „Gesundheitsschäden durch öffentliche Impfungen über das übliche Impfspektrum hinaus“ anzuerkennen, teilte das Amt mit. In diesem Fall müssen die Impfung selbst, die gesundheitliche Schädigung nach der Impfung sowie eine etwaige bleibende Gesundheitsschädigung, die länger als sechs Monate andauert, nachgewiesen werden.

Mandy Klöckner aus Trier ist einer von bisher neun bestätigten Fällen in Rheinland-Pfalz. Eine Kindergärtnerin wurde Anfang März 2021 mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft. Durch die Impfung erlitt sie schwere Schäden: Eine Sinusvenenthrombose in ihrem Gehirn, ein gefährlicher Verschluss einer Vene durch Blutplättchenmangel, hätte sie beinahe getötet.

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