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Biontech/Pfizer Covid-19-Impfstoff zugelassen

Corona-Impfstoff
Leere Ampullen des Impfstoffs von Biontech/Pfizer gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2.

Das Expertengremium der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat den fortschrittlichen COVID-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer zur Zulassung in der Europäischen Union freigegeben. Die EMA gab die Nachricht am Mittwoch in Amsterdam bekannt. Formal muss die Europäische Kommission noch zustimmen. Es handelt sich um ein an die Omicron-Unterlinie XBB.1.5 angepasstes Präparat. Sein Zweck besteht darin, einen besseren Schutz für derzeit beliebte Varianten zu bieten.

Biontech und Pfizer kündigten an, dass Impfstoffdosen „unverzüglich“ nach der Zulassung durch die Europäische Kommission an die entsprechenden EU-Mitgliedstaaten versendet werden. Eine endgültige Entscheidung wird bald erwartet.

Biontech/Pfizer Vaccine Corminaty war der erste Impfstoff, der Ende 2020 inmitten der COVID-19-Pandemie auf den Markt kam. Aufgrund der Präsenz weiterer Omikron-Unterserien kam es im vergangenen Jahr in weiterentwickelter Form auf den Markt. Ziel der Aktualisierung ist es, den Schutz vor schweren Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten weiter zu verbessern.

Die EMA sagte, Impfreaktionen seien normalerweise mild und von kurzer Dauer. Zu diesen Symptomen können Kopfschmerzen, Durchfall, Gelenk- und Muskelschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Fieber, Schmerzen und Schwellungen an der Injektionsstelle gehören. „Schwerwiegendere Nebenwirkungen sind selten aufgetreten.“

Wie bei anderen Covid-19-Impfstoffen sei es Sache der nationalen Behörden, über die Verwendung des Impfstoffs zu entscheiden, teilte die EMA weiter mit. Die Ständige Impfkommission Deutschlands (Stiko) empfiehlt Auffrischungsimpfungen nur noch für bestimmte Gruppen, vorzugsweise im Herbst. Dazu gehören Menschen über 60 Jahre, Menschen mit bestimmten Erkrankungen, die älter als sechs Monate sind, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten. In der Regel sollten seit Ihrer letzten Impfung oder Infektion mindestens zwölf Monate vergangen sein.

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