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BGH-Klarstellung: Zahlt die Versicherung Schließungen während des Lockdowns?

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Unternehmer, die während des Corona-Lockdowns schließen mussten und deshalb noch mit Versicherungen streiten, sollten sich auf Mittwoch (9 Uhr) in Karlsruhe freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in anderen Fällen geklärt, ob sogenannte Betriebsschließungsversicherungen zumindest teilweise für Schäden aufkommen müssen. Im konkreten Fall war es ein Hotel in Hameln.

Ob die Versicherung zahlen muss, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Ab Januar 2022 hat der BGH Urteile zu den in einer Reihe von Verträgen verwendeten Varianten gefällt. Erkrankungen, die zu einer förmlich angeordneten Schließung führen können, werden hier separat aufgeführt, Covid-19 ist nicht enthalten. Daher erhalten die Betroffenen kein Geld.

In der mittlerweile umstrittenen Variante decken die Versicherungsbedingungen nur die im Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten ab. Dort wurde am 23. Mai 2020 Covid-19 registriert. Das Oberlandesgericht Celle hat daher entschieden, dass das Hotel für seine Schließung ab März 2020 keinen Anspruch auf Förderung durch die Versicherung hat, aber ab November 2020 ein zweites Mal schließen kann. Der BGH hat nun das letzte Wort und kann unmittelbar nach der Anhörung ein Urteil verkünden. (Az. IV ZR 465/21)

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